Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 82

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Im Sinne der Qualitätssicherung und Risikominimierung bei den Einsätzen müssen Therapiehunde und ihre Halter oder Halterinnen für den Einsatz gemeinsam eine Ausbildung absolvieren und sich einer abschließenden Beurteilung durch Sachver­ständige unterziehen.

Die näheren Kriterien zur Beurteilung sowie allfälliger Nachkontrollen sind in den vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu erlassenden Richt­linien festzulegen.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


12.17.42

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! – Er tratscht jetzt. Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte auf die Bereiche Pflegekarenz und Ersatzpflege eingehen beziehungsweise auf meine zwei Anträge, die wir schon einmal und auch im Ausschuss diskutiert haben. Ich brauche niemandem etwas zu erzählen, denn jeden und jede im Land betrifft es irgendwann einmal. Ein Angehöriger, die Großeltern, die Eltern werden ganz schnell zum Pflegefall, und man braucht in dem Moment unbürokratisch und schnell Unterstützung und Hilfe und muss etwas unternehmen, weil man in der Situation oft nicht weiß, wohin mit dem Ange­hörigen, was tun. Man braucht viele Informationen, und man braucht auch ent­sprechende Unterstützung vom Staat.

Wir haben jetzt schon öfter darüber diskutiert, auch darüber, wie viele Menschen wirklich betroffen sind. Es kursieren da ganz unterschiedliche Zahlen. Herr Minister, Faktum ist, dass dies ganz, ganz viele, nämlich in die Hunderttausende gehende Men­schen betrifft, die ihre Angehörigen zu Hause pflege. Meistens sind es Frauen, die Schwiegereltern, die eigenen Eltern, andere nahe Angehörige zu Hause pflegen. Wir wissen, dass es 450 000 PflegegeldbezieherInnen gibt. Davon nimmt die Hälfte keine professionelle Hilfe an, das heißt, die Hälfte davon ist einmal sicher zu Hause und wird von Angehörigen gepflegt.

Und dann gibt es noch viele, die zwar mobile Dienste in Anspruch nehmen, wo mobile Dienste zu Hause vorbeikommen und gewisse Teile der Pflege übernehmen, aber den Rest des Tages sind auch Angehörige zu Hause. Diese Angehörigen brauchen in dieser Situation von uns entsprechende Unterstützung.

Was die Unterstützung betrifft, gebe ich dem Kollegen Wöginger recht, es ist gut, dass wir jetzt die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit eingeführt haben. Aber zum einen ist dies offensichtlich noch zu wenigen Menschen bekannt, und zum anderen sollte es einfach einen Anspruch darauf geben.

Es muss ein Recht darauf geben, in der Situation, in der man ist, ganz schnell Hilfe zu bekommen, nämlich, dass man entweder kurz in Karenz gehen kann oder, was die Ersatzpflege anbelangt, diese einfach schnell in Anspruch nehmen kann. Die Ersatz­pflege ist ja derzeit so geregelt, dass die Mindestzeit für eine Inanspruchnahme sieben Tage beträgt, außer die Eltern sind dement oder es sind Minderjährige zu pflegende Angehörige. Oft sind es aber nicht sieben Tage, sondern die Frauen, die ihre Ange­hörigen pflegen, wollen einfach für drei Tage auf Urlaub gehen, beziehungsweise in 30 Prozent der Fälle werden die Frauen, die ihre Angehörigen pflegen, sogar selber krank. Das heißt, sie brauchen Unterstützung und die Möglichkeit.

 


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