Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 117

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Maßnahmen, die zu setzen sind, rausgenommen beziehungsweise ist es bei der Betriebsgröße nach wie vor so, dass wir die KMUs nicht drinnen haben. Zudem ist es jetzt auch möglich, interne Audits zu machen, und auch bei den Zertifizierungen hat es Klarstellungen gegeben. (Abg. Themessl: Und die Zulieferer von der Großindustrie? 7 000 Zulieferer! Abg. Brunner in Richtung des Abg. Themessl : Die sind doch nicht verpflichtet! Darum geht es! Es sind auch die Leitbetriebe nicht verpflichtet!) – Hören Sie mir bitte zu, ich habe auch zugehört!

Beim System der Lieferantenverpflichtungen haben wir die Grenze von 10 Gigawatt auf 25 Gigawatt erhöht. Wir haben auch bei Branchenvereinbarungen die Grenze von 75 Gigawattstunden auf 150 Gigawattstunden erhöht, das sollten Sie bitte anerkennen. (Abg. Themessl: Das müssen Sie aber der Industriellenvereinigung sagen und nicht mir!)

Wichtig ist – Sie haben es heute auch erwähnt –, dass es nun wieder die schuld­befreiende Möglichkeit gibt, Ausgleichszahlungen zu leisten. Das durchzusetzen war nicht einfach, glauben Sie mir! Aber es war eine wesentliche Forderung der Wirtschaft, und es ist gelungen. Dafür haben sich die ÖVP und der Wirtschaftsbund eingesetzt, und das wurde auch durchgesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Anerkennen Sie auch die Fortschritte, die wir gemacht haben. Es ist ein neuer Weg, den wir hier beschreiten, das gebe ich unumwunden zu, aber ich glaube, er ist gangbar, und Sie werden sehen, dass wir uns hier auf einem guten Weg befinden.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Lettenbichler, Katzian, Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Energieeffizienz­paket des Bundes in der Fassung des Ausschussberichtes 205 der Beilagen einbrin­gen und diesen in den Kernpunkten erläutern.

Sie sehen, im Artikel 1 § 4 geht es um den Zielwert von 1 050 Petajoule und dann auch um den kumulativen Energieeffizienzzielbetrag, der mit 310 Petajoule festgelegt wurde. Es ist nun auch ein jährlicher Evaluierungs- und Monitoringreport durchzuführen. Wie bereits angesprochen, ist nun auch die Möglichkeit interner Audits gegeben, und bei den Energiemanagementsystemen ist es zu einer Klarstellung bezüglich der Zertifizie­rung gekommen.

Bei diesen Branchenvereinbarungen haben wir in den ersten zwei Jahren eine soge­nannte Übergangslösung geschaffen, weil das natürlich eine neue Materie ist und man hier natürlich den Unternehmen Zeit geben will, sich zurechtzufinden und einzu­finden.

Einen weiteren wesentlichen Punkt habe ich schon erwähnt: Es geht um den Bereich der Ausgleichszahlungen, wie sie aussehen und wie sie definiert sind. Das ist eine große, wesentliche Verbesserung, die festzustellen ist.

In weiteren Bereichen sind es oftmals technische Feststellungen.

Auch die BIG darf ich erwähnen, die stärker in die Pflicht genommen wurde, und die öffentliche Hand, die eine sehr starke Vorbildwirkung einnimmt.

Auch das KWK-Gesetz ist erläutert.

Ich darf es dabei belassen und abschließend, wirklich abschließend, auch noch folgen­den Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Wolfgang Katzian, Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Novellierungsentwurfs des Umwelt­för­de­rungsgesetzes bis Herbst 2014

 


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