Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dem Nationalrat im Herbst 2014 einen Novellierungsentwurf zur Änderung des Umweltförderungsgesetzes unter Berücksichtigung folgender Punkte vorzulegen:
1. Schaffung eines von dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gemeinsamen Energieeffizienzförderungsprogramms im Rahmen der Umweltförderung im Inland mit gemeinsamen Leitlinien und gemeinsamen Jahresprogrammen bei gleichzeitig selbständiger Fördermittelvergabe durch den jeweilig die Förderung gewährenden Bundesminister;
2. Aufnahme der Inhalte des Artikels 5 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes;
*****
Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
14.21
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Josef Lettenbichler in den Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag wird aufgrund seines Umfanges verteilt werden. Er ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Dasselbe gilt für den Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Lettenbichler eingebracht hat. Auch dieser ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung. Er wurde wörtlich verlesen, sodass er nicht mehr verteilt werden muss.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Wolfgang Katzian, Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (182 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bundes), in der Fassung des Ausschussberichtes (205 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der im Titel genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 lautet im Inhaltsverzeichnis die Überschrift zu § 21:
„§ 21. Ausgleichsbetrag“
2. Art. 1 § 4 Abs. 1 lautet:
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