Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 136

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Die Abwicklung der Fördergelder erfolgt in Analogie zum Umweltförderungsgesetz, um Synergien zu schaffen und mögliche Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Wolfgang Katzian, Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Novellierungsentwurfs des Umweltförderungsgesetzes bis Herbst 2014

eingebracht im Zuge der Debatte über den Ausschussbericht betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte ge­sichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bundes) (205 der Beilagen)

Die Frage der möglichst effizienten Nutzung der Energie ist in der Zukunft jenes Feld, in welchem rasches und entschlossenes politisches Handeln gefordert ist. Bereits im Jahr 2011 hat sich die damalige Bundesregierung darauf verständigt, an der Umset­zung eines Energieeffizienzgesetzes zu arbeiten. Im Regierungsprogramm für die Jahre 2013 bis 2018 wurden diese Vorgaben nochmals bekräftigt. Im Rahmen dieses Gesetzes sollen Lieferanten und alle Verbraucher zu einer effizienteren Nutzung von Energie angehalten werden. Entsprechend den Zielsetzungen der Bundesregierung soll die Entwicklung des Energieverbrauchs vom Wirtschaftswachstum abgekoppelt werden und der jährliche Energieverbrauch auf dem Niveau der letzten Jahre (rund 1.100 Petajoule) stabilisiert werden.

Gleichzeitig erfordern die Erfüllung der energie- und klimapolitischen Ziele und Ver­pflichtungen Österreichs verbrauchsseitige Maßnahmen und empfehlen in diesem Zusammenhang auch das Setzen von Anreizen für Effizienzmaßnahmen.

Es soll somit dem Energieeffizienzgesetz, welches die vorhandenen Energieein­spar­potenziale hebt, ein Gesetz folgen, das die nicht verpflichteten Verbraucher stärker einbindet.

Nur ein effizienterer Einsatz von Energie in allen Bereichen und Sektoren kann letzt­endlich zu spürbaren Veränderungen und handfesten Ergebnissen bei der Energie­politik führen.

Im Zuge der Regierungsvorlage zur Novelle des Umweltförderungsgesetzes von 2013, XXIV. GP 2250 d.B., wurde innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, dass ein beste­hende Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen von Wirtschafts- und Umweltministerium zusammengeführt und ausgebaut werden sollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und


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