Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 152

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Und selbst wenn die Antwort stimmt, es handle sich um Rückimporte: Österreichische Produzenten dürfen natürlich in jedes Land liefern, wenn es das Land auch annimmt. In der Praxis zeigt sich aber immer Gegenseitigkeit. Wir liefern manchmal Fleisch in andere Länder außerhalb der Europäischen Union, die nicht Chile, Kanada und die USA sind.

Wenn die Statistik Austria von Importen spricht, dann meint sie Importe von außerhalb der Grenzen Österreichs. Wenn wir von Importen sprechen, dann reden wir davon, was von außerhalb der Europäischen Union verbracht wird. Und das macht auch einen Unterschied. Alle Lebensmittel tierischen Ursprungs sind in diesem amtlichen euro­päischen Kontrollsystem aufzuzeichnen und darzulegen.

Das österreichische System der Kontrolle funktioniert. Woran erkennt man das? – Das erkennt man daran, dass die Veterinärkontrollen greifen und dass wir es geschafft haben, seuchenfrei zu sein. Wir haben es geschafft, dass wir seuchenfrei sind, Öster­reich hat dadurch eine ganz besondere Position auf dem Markt.

Wir haben – und das war mir ein großes Anliegen: mehr Klarheit, und die Konsu­mentinnen und Konsumenten sollen das auch wissen – die Herkunftskennzeichnung auf europäischer Ebene in einem Kraftakt durchgesetzt. Das war ein schwieriges Unterfangen. Es wird auf der europäischen Ebene ab 1. April 2015 eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für frisches, gekühltes und gefrorenes Schweinefleisch geben. Das ist auch ausgeweitet auf Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch, und da muss ausgezeichnet werden, wo das Tier gemästet und geschlachtet worden ist. Wenn man zum Beispiel eine besondere Qualität auslobt, wie Österreich als Herkunftsland, dann muss das Tier auch in diesem Land geboren werden. Wenn das AMA-Gütesiegel österreichische Ware auslobt, dann muss sichergestellt sein, dass das Tier in Öster­reich geboren ist und dass es auch in Österreich gemästet und geschlachtet worden ist.

In diesem Sinne wirken die Veterinärbehörden positiv, das Schutzsystem funktioniert. Ich schütze die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher, ich schütze die Gesundheit der Menschen, die in Österreich leben, und dieses Auszeichnungsmodell hat sich bewährt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


15.18.26

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuhö­rerinnen und Zuhörer! Danke, Herr Kollege Jannach, dass Sie uns und vor allem unserem Bundesminister Alois Stöger Gelegenheit geben, hier ganz klar und deutlich aufzuzeigen, wie er mit seinem Ministerium seine Verantwortung wahrnimmt, und das, so meine ich, in großartiger Form.

Sie haben die Statistik Austria angesprochen – zu Recht, wie ich meine –, wobei es aufgrund der verschiedenen Kompetenzen selbstverständlich stimmt, dass Bundes­minister Stöger hier keine Zuständigkeit hat, sondern das Bundeskanzleramt. Aber aus der Anfragebeantwortung, die Sie bereits bekommen haben, geht ja – weil Sie auch angeführt haben, dass zu wenige Details drinnen stehen, beziehungsweise, wenn Sie Details erfahren wollen, dass dies zusätzlich kostenpflichtig ist – Folgendes hervor, und ich kann Ihnen das nur der Form halber hier nochmals sagen:

„Gemäß § 30 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz 2000 hat die Bundesanstalt Statistik Österreich nur die Hauptergebnisse der Statistiken der Öffentlichkeit über das Internet


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