Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 153

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

unentgeltlich bereit zu stellen. Für einen detaillierteren Zugang ist jedoch gemäß § 30 Abs. 2 leg. cit. Kostenersatz zu leisten.“

Diese Anfragebeantwortung haben Sie aber selbstverständlich auch bekommen.

Lebensmittelsicherheit ist uns absolut wichtig, und da muss ich schon einen Punkt ansprechen – ich sage es jetzt einmal sehr vorsichtig –: Selbst EU-Verweigerer können nichts dagegen haben, wenn wir sagen, dass die Herkunftskennzeichnung, die ja zukünftig ab 1. April von der EU ausgehend verpflichtend sein soll, weil das natürlich nur Sinn macht, das nicht nur nationalstaatlich, sondern im europäischen Konnex zu regeln, auch stattfinden wird. Dann soll tatsächlich das eintreten, dass, wenn Öster­reich ausgewiesen ist, auch Österreich drinnen sein muss – sprich: geboren, gemästet, geschlachtet. Das gilt übrigens für Rindfleisch schon seit vielen Jahren auf der gesamten EU-Ebene, und das wird eben auch in diesem Bereich kommen – und nicht nur in diesem Bereich, sondern auch für Schafe, Ziegen, Geflügelfleisch und anderes.

Noch ganz kurz zum Gütezeichengesetz, das Sie auch angesprochen haben. Das ist auch kein unwesentlicher Punkt. – Wir versuchen beziehungsweise Bundesminister Stöger versucht hier ja seit Jahren, darüber Verhandlungen aufzunehmen. Da ist eines ganz wichtig, unabhängig von der technischen Lösung – ob das jetzt eine Verordnung ist, ob das in einem Gesetz ist oder wie auch immer das zukünftig ausschauen soll –: Da sind wir schon für absolute Transparenz – so wie wir alle hier herinnen, nehme ich an –, nämlich dafür, eine Transparenz bezüglich der Lebensmittelgüte zu erreichen.

Das AMA-Gütesiegel ist geschätzt, das ist gar keine Frage, aber auch da ist es für den Konsumenten aus unserer Sicht nicht immer wirklich ausreichend nachvollziehbar, nach welchen Kriterien einem Lebensmittel eine gewisse Gütesicherheit oder Güte­qualität zugerechnet wird. Ich glaube also, dass wir uns da auf Sicht trotzdem über das Thema unterhalten müssen und in weitere Verhandlungen eintreten müssen, um zukünftig eine mögliche Alternative – oder vielleicht keine Alternative, sondern eine Ergänzung – zum jetzigen AMA-Gütesiegel oder seinen Ausbau vornehmen zu kön­nen.

Aber betreffend die anderen Punkte, die Sie angesprochen haben, bin ich ganz beim Minister: Da ist eben der falsche Minister da. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

15.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


15.22.16

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Beginnen wir mit dem Positiven: Ja, es ist, wie vom Herrn Bundesminister ausgeführt, richtig, dass es ihm und den Mitstreitern gelungen ist, dass in Europa und daher auch in Österreich ab dem kommenden Jahr die klare Kennzeichnung nicht nur für Rindfleisch, sondern auch für Schweinefleisch, Geflügel und so weiter durchgesetzt wurde. Das ist unbe­stritten ein Erfolg – spät, aber doch! Aber das ist nur deshalb möglich gewesen, weil sich Österreich dementsprechend intensiv eingebracht hat. (Abg. Pirklhuber: Wie die anderen Länder auch!) Das ist einmal das Positive.

Zum Zweiten, meine Damen und Herren: Natürlich könnte man beim AMA-Gütesiegel das eine oder andere verbessern, vielleicht in jenem Bereich, den der Kollege Jannach angesprochen hat, wo ein Drittel eines Produktes nicht aus österreichischer Produktion kommt – das ist immer das bekannte Joghurt mit den Bananen und andere Bereiche –, dass da das Gütesiegel vielleicht in einer anderen Farbe dargestellt wird, damit der Konsument noch deutlicher erkennen kann, welcher Unterschied gegeben ist. (Abg. Pirklhuber: Ein erster Schritt!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite