Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 164

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Punkt zwei: Es waren im Vorjahr rund 128 000 Menschen in diesem Land doppelt versichert. Von 3,8 Millionen versicherten Erwerbstätigen, ohne Pensionisten, sind 128 000 doppelt versichert – nicht mehr und nicht weniger.

Sie wissen ganz genau, dass das System des Erstattungsbeitrages, das heißt, alles, was über der Höchstbemessung ist, kann ich mir zurückholen, funktioniert. Es geht relativ einfach, das ist ein einfacher Antrag, ein einfaches E-Mail, und die Sache ist im Laufen. Daher kann man hier nicht sagen, dass etwas verkompliziert ist.

Und die historische Frage: Wann ist jemand selbständig beziehungsweise unselb­ständig?, wird von dieser Schlichtungsstelle sehr wohl sehr rasch beantwortet, weil es da – Herr Abgeordneter, Sie wissen das auch – um Fristen geht. Wir sind nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften in Fristenläufen, und Fristenläufe sind nicht ewig dehnbar. Demzufolge muss diese Schlichtungsstelle auch rasch entscheiden, ob jemand unselbständig oder selbständig tätig ist, und das geschieht auch so.

Wenn man das Ganze quantifiziert, muss man sagen, die meisten dieser doppelt Versicherten findet man in der Gruppe der Selbständigen, aus welchen Gründen auch immer. Es gibt Beamte, die nebenbei selbständig sind, Angestellte, Bauern, die neben­bei selbständig sind. Und es gibt auch ein Spezifikum – das kann auch passieren –: Es gibt Bauern, die bei den Bauern zweimal versichert sind. Wenn Bauern einen zweiten Hof übernehmen, eine zweite Landwirtschaft quasi pachten, wenn ich das jetzt so unfachmännisch sagen darf, dann kann es sein, dass sie bei den Bauern zweimal versichert sind. Auch das kann passieren, aus welchen Gründen auch immer Betriebe nicht zusammengelegt werden. Das ist eine minimalistische Gruppe, aber so etwas kann auch vorkommen.

Langer Rede kurzer Sinn: Wir haben da kein wirkliches Problem, denn es ist lösbar, es ist gestaltbar. Und vor allem jene Menschen, die mit diesem System leben, wissen, mit den Erstattungsanträgen können sie auch all das, was über der Höchstbemes­sungsgrundlage ist, zurückholen. All das, was innerhalb der Höchstbemessung ist, hilft, diese Menschen sozial besser abzusichern, hilft, diesen Menschen zum Beispiel höhere Pensionen zukommen zu lassen, was wohl auch nicht unangenehm ist.

Wenn der Antrag, der im Wirtschaftsparlament diskutiert, aber nicht abgestimmt wurde – Herr Abgeordneter Loacker, wenn Sie mir noch eine Sekunde Aufmerksamkeit schenken, was eventuell eine Frage der Höflichkeit wäre –, so angenommen worden wäre, dann müsste man mir erklären, wie ich die 129 Millionen Mindereinnahmen finanzieren soll, denn das ist das Resümee dieses Antrags. Das bedeutet Minder­einnahmen in der SVA von 129 Millionen €. Und diese Frage ist noch nicht beant­wortet. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


16.01.09

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Kollege Loacker hat uns auch mit seinem Nicht-aufmerksam-Sein vorexer­ziert, wie der Herr Minister bei der Frage der genauen Erklärung der Zahlen gemeint hat, wie man – durchaus mit Hochachtung – aus einer Anfragebeantwortung, in der statistisches Zahlenmaterial abgefragt wird, das zum Teil geliefert wurde, zum Teil nicht geliefert wurde, zum Teil jetzt mündlich geliefert wurde, eine Grundsatzdebatte über das Sozialsystem, sei es das Sozialversicherungssystem, sei es die Frage all


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