Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 20

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Es gibt ganz unterschiedliche Personen, die sich leider Gottes dazu hinreißen lassen, Asylwerber anscheinend genauso wie österreichische Staatsbürger und auch Perso­nen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft. Wir haben diesbezüglich ganz be­wusst ein Maßnahmenpaket geschnürt.

Mir ist ganz wichtig festzuhalten, dass diese Taten auch in Österreich strafbar sind, selbst wenn sie im Ausland stattfinden. Ähnlich wie beim Kindesmissbrauch, der auch in Österreich strafbar ist, wenn er in Thailand stattfindet, ist es auch in diesem Fall. Wenn jemand im Ausland als Kämpfer tätig ist und nach Österreich zurückkommt, dann stellt er eine Sicherheitsbedrohung dar und dann muss sich derjenige in Öster­reich auch vor den österreichischen Gerichten verantworten.

Es gibt unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten. Asylwerbern kann selbstverständlich der Asyltitel aberkannt werden, und das ist auch gut so. Bei Personen, die schon hier geboren sind und österreichische Staatsbürger sind, tun wir uns da natürlich wesentlich schwerer, aber es muss selbstverständlich strafrechtliche Konsequenzen geben. Des­halb war es uns auch wichtig, dieses Maßnahmenpaket zu schnüren.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die 3. Anfrage wird von Herrn Abgeordnetem Dr. Hübner gestellt. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Mi­nister! Ich bleibe bei der Türkei. Es gibt ja seit 30. Mai Presseberichte in Österreich da­rüber, dass offenbar ein großer Teil jener Türken, die die österreichische Staatsbürger­schaft erlangen und ihre eigene vorab zurücklegen mussten, unmittelbar nach Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft die türkische wieder beantragen und ohne Probleme erhalten. Das ist natürlich nach österreichischem Recht illegal und müsste zur Aberkennung der erlangten österreichischen Staatsbürgerschaft führen.

Nach Auskunft der österreichischen Behörden gibt es aber große Probleme, Informa­tionen darüber zu erhalten, wer diese Personen sind, die die türkische Staatsbürger­schaft wiedererlangen. – So weit, so schlecht.

Es wäre den türkischen Behörden natürlich ein Leichtes, Auskunft darüber zu geben, welche Personen mit Österreichbezug, das heißt Personen, die in Österreich wohnhaft sind, oder Personen, die über türkische Konsulate in Österreich Anträge stellen, da die Betroffenen sind.

Meine Frage daher: Was werden Sie auf diplomatischem Wege tun, um von der Türki­schen Republik Auskunft darüber zu erhalten, welche Personen nach Zurücklegung der türkischen Staatsbürgerschaft diese wieder beantragen?

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 40/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Initiativen werden Sie gegenüber der Republik Türkei setzen, um die Daten von österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgern zu erhalten?“

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Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Herr Abge­ordneter! Wie Sie wissen, sind Staatsbürgerschaftsangelegenheiten in der Gesetzge­bung Bundesangelegenheit, in der Vollziehung Landessache. Wir sind davon über­zeugt, dass die Länder die entsprechenden strengen Regeln in der Vollziehung auch zu hundert Prozent einhalten.

 


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