Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 21

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Was wir auf Ebene des Außenministeriums tun können, ist, im Gespräch mit Vertretern der Türkei einerseits unsere Rechtslage kundzutun und andererseits auch dazu aufzu­fordern, es zu unterlassen, österreichischen Staatsbürgern eine türkische Staatsbür­gerschaft, sozusagen eine Doppelstaatsbürgerschaft, zu verleihen. Das ist in der Ver­gangenheit geschehen. Aufgrund der jüngst genannten Fälle, die uns dann leider Got­tes niemals übermittelt werden konnten, also aufgrund dieser Behauptungen haben wir selbstverständlich auch die außenpolitischen Konsultationen auf Ebene des Politischen Direktors mit der Türkei dazu genutzt, um die Türkei noch einmal über unsere Rechts­lage zu informieren und um sie noch einmal aufzufordern, uns die entsprechenden In­formationen zu liefern.

Wenn Sie Einzelfälle kennen, dann bitte ich, diese selbstverständlich bekanntzugeben, denn wenn ein österreichischer Staatsbürger eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, dann wird ihm per Bescheid automatisch seine österreichische Staatsbürgerschaft ab­erkannt. Hier geht es, wie Sie richtig sagen, darum, dass es leider Gottes anscheinend immer wieder in Einzelfällen die Informationen darüber nicht gibt, aber wir sehen Gott sei Dank, dass unser System insoweit funktioniert, als es in der Vergangenheit jedes Jahr auch Aberkennungen von Staatsbürgerschaften genau aus diesem Grund gege­ben hat.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Minister! Ich glaube, wir können ja beide davon ausgehen, dass der Türkei die Rechtslage in Österreich bekannt und be­wusst ist, zumindest den Behörden in der Türkei, die sich mit Staatsbürgerschaftsver­leihungen befassen, und den Konsulaten, die auf dem Boden der Republik Österreich ansässig sind. Das heißt, die Information der Türkei über die Rechtslage in Österreich wird wohl nicht reichen, auch nicht die Aufforderung, Eingriffe in die österreichische Rechtsordnung zu unterlassen.

Die Bundesländer, die mit der Vollziehung beauftragt sind, werden es auch schwer ha­ben, in der Türkei Auskunft zu erlangen.

Jetzt geht es hier nicht um Einzelfälle, sondern wenn man den Medienberichten auch aus der Türkei vertrauen darf, dann geht es um Zehntausende Fälle. Türkische Statis­tiken sprechen davon, dass mindestens die Hälfte aller Türken, die die Staatsbürger­schaft zurückgelegt haben, um Österreicher zu werden, danach die türkische wieder­erlangt haben. Es geht also um Zehntausende Fälle, Dunkelziffer 40 000 bis 80 000, Riesenfälle von illegalem Behalten der österreichischen Staatsbürgerschaft bezie­hungsweise Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft mit einem Vorbehalt, der illegal ist.

Also noch einmal meine Frage: Was konkret werden Sie tun, um die notwendigen In­formationen von der Türkei über eine derartige Rückerlangung der Staatsbürgerschaft zu erhalten, um hier in Österreich entsprechende Konsequenzen ziehen zu können?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Ich kann Ih­nen noch einmal eine Antwort auf eine ähnliche Frage geben. Wir haben die Konsulta­tionen auf Ebene des Politischen Direktors dafür verwendet. Ich werde das Thema selbstverständlich bei allen meinen politischen Gesprächen mit Vertretern der Türkei auch ansprechen.

Was die Dunkelziffer betrifft, möchte ich mich jetzt nicht mit Ihnen auf einen Streit über diese angebliche Zahl einlassen. Ich kann Ihnen nur sagen, unser Problem ist, dass wir allen Medienberichten und allen Schätzungen stets nachgegangen sind und leider Got­tes immer die Auskunft bekommen haben, dass es weder ein Gutachten noch irgend-


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