Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 23

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Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr ge­ehrte Frau Abgeordnete, Sie kennen die Antwort, Sie haben mir diese Frage schon mehrfach gestellt. Ich darf sie daher wieder einmal aufs Neue beantworten.

Es gibt die Möglichkeit, Rücklagen in der vorgegebenen Höhe in jedem Ressort aufzu­lösen. Die Möglichkeiten, die wir eingeräumt bekommen haben, Rücklagen aufzulösen, haben wir in diesem Jahr, aber auch im Budget des nächsten Jahres voll und ganz ausgeschöpft. Wir haben im Außenministerium Rücklagen. Wenn wir die Möglichkeit bekommen, mehr an Rücklagen aufzulösen, dann werden wir das tun. Wie Sie aber wissen, erhöht das Auflösen von Rücklagen das strukturelle Defizit. Insofern kann je­des Ressort nur in begrenztem Ausmaß Rücklagen auflösen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Scherak.

 


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Wenn wir schon bei den finanziellen Mitteln sind, würde mich interessieren – ich habe Sie im Menschenrechtsausschuss auch schon gefragt –, wie Sie dazu stehen, dass man eventuell finanzielle Mittel aufgrund der Situation in Uganda einschränkt. Sie haben sehr ablehnend reagiert, was ich auch verstehe.

Wenn man schon keine Möglichkeit hat, über Kürzung der Mittel für Entwicklungszu­sammenarbeit und so weiter Maßnahmen zu setzen, würde mich interessieren, welche Schritte Sie als offizielles Österreich angesichts der Lage in Uganda, die immer heftiger wird, wo noch massivere Menschenrechtsverletzungen stattfinden, setzen wollen, um ein klares Zeichen auch dahin gehend zu setzen, dass wir diese Menschenrechtsver­letzungen sehen und auch entsprechend ablehnen.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Wir spre­chen Menschenrechtsverletzungen stets an und nutzen unsere politischen Kontakte auch immer dazu, eine Verbesserung der Situation herbeizuführen und auf diese Län­der einzuwirken. Insbesondere in Ländern, in denen wir Entwicklungszusammenarbeit betreiben, haben wir oft wesentlich bessere Möglichkeiten, proaktiv einzuwirken und auch unsere Standards zu erklären und den Ländern nahezulegen.

Als du mich letztens im Ausschuss gefragt hast, ob es sinnvoll wäre, in diesem Fall die Entwicklungshilfe zu streichen, habe ich insbesondere deshalb ablehnend reagiert, weil oftmals die Bevölkerung eines Landes auch unter Menschenrechtsverletzungen sehr stark leidet, aber nicht in der Lage ist, sich gegen die Menschenrechtsverletzungen zur Wehr zu setzen, und es oftmals auch gar nicht in der Hand hat, ob das jeweilige Re­gime oder die jeweilige politische Führung diese Menschenrechtsverletzungen begeht oder nicht.

Wenn man dann Entwicklungshilfegelder streicht, dann ist das natürlich eine legitime Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen, die man durchaus in Erwägung ziehen kann. Man muss sich aber meiner Meinung nach vorher sehr genau anschauen, wel­che Projekte davon betroffen wären und welche Projekte nicht mehr stattfinden wür­den. Insbesondere wenn wir in Bereichen der Trinkwasserversorgung oder in Bildungs­projekten tätig sind, dann bin ich der Meinung, dass eine Streichung der Entwicklungs­zusammenarbeitsgelder aufgrund von Menschenrechtsverletzungen oftmals eine Sank­tion für die Falschen wäre.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Huainigg.

 


Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Guten Morgen, Herr Minister! Ös­terreich ist ja im Falle von Katastrophen hilfsbereit. Wir werden oft auch als Spenden­weltmeister bezeichnet. Auch der Staat hilft.

 


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