Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 24

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Meine Frage wäre: Welche Projekte wurden aus Mitteln des Auslandskatastrophen­fonds bei der Hochwasserkatastrophe in Serbien und Bosnien unterstützt?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehr­ter Herr Abgeordneter, wir haben uns ganz bewusst entschieden, in Serbien und Bos­nien tätig zu werden, einerseits weil die Flutkatastrophe ein verheerendes Ausmaß an Schäden ausgelöst hat, und zum Zweiten, weil die Region nicht nur geographisch, son­dern auch menschlich und wirtschaftlich gesehen eine starke Nahebeziehung zu Öster­reich hat. Als Bundesregierung haben wir uns ganz bewusst entschieden, die Mittel des Auslandskatastrophenfonds zu verwenden, insbesondere um Wiederaufbauprojek­te zu unterstützen. Es geht hier konkret um eine Million Euro: 500 000 € für Serbien und 500 000 € für Bosnien-Herzegowina.

Wir haben darüber hinaus aber auch unsere europäischen Kontakte genutzt, um uns für diese Länder einzusetzen, bei der Kommissarin Georgieva, beim Kommissar Füle und auch beim Kommissar Gio Hahn, die allesamt Möglichkeiten haben, aus ihren Budgets in diesen Ländern tätig zu werden.

Ganz besonders erfreulich ist aus meiner Sicht auch, dass es in Österreich nicht nur staatliche Hilfe gibt, sondern dass insbesondere die Bevölkerung ganz massiv geholfen hat, einerseits durch Spendenaktionen, „Nachbar in Not“ ist gestartet worden, wo sehr viele konkrete Projekte vor Ort unterstützt werden, andererseits auch durch direkte Hil­feleistungen. Es gab sehr, sehr viele Österreicher, insbesondere mit Migrationshinter­grund, die auch Sachspenden gesammelt und den Betroffenen vor Ort gebracht haben.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zur 5. Anfrage. Sie wird von der Frau Abge­ordneten Dr. Lintl gestellt. – Bitte.

 


Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! In den primärrechtlichen Grundlagen Artikel 3 Abs. 3 des EU-Vertrages ist zu lesen: Ziel der EU im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarktes ist unter an­derem die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts.

Jetzt plant der deutsche Verkehrsminister eine Pkw-Maut für Ausländer. Deutsche Staatsbürger sollen diese im Wege der Kfz-Steuer refundiert bekommen. Österreichi­sche Pendler, vor allem in der Grenzregion, sind dadurch besonders beeinträchtigt.

Ist es aus Ihrer Sicht EU-vertragskonform, dass deutsche Staatsbürger ihre Maut von der Kfz-Steuer abgezogen bekommen? – Aus unserer Sicht ist dies eine eklatante Un­gleichbehandlung und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.

Meine Frage lautet:

47/M

„Wie werden Sie sich in Zukunft angesichts der bevorstehenden Herausforderungen – wie z.B. aktuell der Einführung einer Autobahnmaut für Ausländer in Deutschland – für die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in Europa und damit für ein ,Zusammenwachsen Europas‘ einsetzen?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehr­te Frau Abgeordnete, ich sehe das genauso wie Sie. Für ein Zusammenrücken inner­halb Europas braucht es insbesondere Mobilität und die Möglichkeit des Austausches über die Grenzen hinweg. Alles, was da die Mobilität einschränkt oder behindert, ist si­cherlich nicht im Sinne der Europäischen Union und des europäischen Gedankens. Wir


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