Das ist die Nutzendebatte, und das ist damit gemeint, nämlich kritisch gemeint, dass dies damals in der Form hier geführt wurde und es nicht wenige gegeben hat in Europa, die dazu entweder nichts gesagt haben oder das teilweise halt als Teil dieses Kampfes gegen Japan und gegen den Hitlerfaschismus und so weiter verstanden haben. Albert Camus hat das damals kritisiert und andere, die sich da engagiert haben, in Widerstandsschriften, Zeitungen und Magazinen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Das ist, was man problematisieren soll: Dass es absolut keinen wie immer gearteten Nutzen gibt und dass es Zeit wird, dass wir diesen Weg fortsetzen, den die Friedensbewegungen begonnen haben, die über Jahrzehnte zurückreichen. Das war ja nicht nur in den achtziger Jahren oder in den siebziger Jahren, sondern geht weit, weit zurück. Ich glaube, es ist aktueller denn je, dass wir diesen Weg fortsetzen, und ich bitte darum, dass das ganze Haus hier dem auch zustimmt! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
10.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 253 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Bemühungen der österreichischen Bundesregierung im Bereich der Abrüstung und Nichtverbreitung von Nuklearwaffen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 37.)
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (183 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (257 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.
10.58
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Es geht um eine Novelle zu einem Gesetz, das die Vertretungsrechte der öffentlich Bediensteten auf Bundesebene regelt. Lassen Sie mich gleich zu Beginn, weil es, glaube ich, zumindest ein-, zweimal im Jahr dazugehört, den öffentlichen Bediensteten sehr herzlich meinen und den Dank meiner Fraktion aussprechen, denn für uns ist alles eine Selbstverständlichkeit, und ich glaube, es gehört auch dazu, dass wir uns einmal bei unseren Bediensteten bedanken. Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Davon sind nur einige organisatorische Maßnahmen betroffen, es wurde wieder sozialpartnerschaftlich ausverhandelt. Herr Bundesminister, ich darf mich bei dir und bei deinen Kolleginnen und Kollegen für die rasche, effiziente und schon lange währende gute Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken, geht es ja hier auch um Verwaltungsvereinfachungen, praktikable Lösungen, die vor allem Entscheidungen nach der Regierungsbildung und das neue Bundesministeriengesetz mit sich gebracht haben.
Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass wir hier auch eine rasche Lösung hinsichtlich des Vorsitzenden der Personalvertretungs-Aufsichtskommission herbeigeführt haben. Das sind lauter Konsensmaterien, und ich bin froh, dass wir ein zeitgemäßes, gutes Bundespersonalvertretungsgesetz wieder auf den Letztstand bringen können.
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