Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 47

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Das ist die Nutzendebatte, und das ist damit gemeint, nämlich kritisch gemeint, dass dies damals in der Form hier geführt wurde und es nicht wenige gegeben hat in Euro­pa, die dazu entweder nichts gesagt haben oder das teilweise halt als Teil dieses Kampfes gegen Japan und gegen den Hitlerfaschismus und so weiter verstanden ha­ben. Albert Camus hat das damals kritisiert und andere, die sich da engagiert haben, in Widerstandsschriften, Zeitungen und Magazinen. (Präsident Hofer übernimmt den Vor­sitz.)

Das ist, was man problematisieren soll: Dass es absolut keinen wie immer gearteten Nutzen gibt und dass es Zeit wird, dass wir diesen Weg fortsetzen, den die Friedens­bewegungen begonnen haben, die über Jahrzehnte zurückreichen. Das war ja nicht nur in den achtziger Jahren oder in den siebziger Jahren, sondern geht weit, weit zu­rück. Ich glaube, es ist aktueller denn je, dass wir diesen Weg fortsetzen, und ich bitte darum, dass das ganze Haus hier dem auch zustimmt! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.57

10.57.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 253 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Bemühungen der österreichischen Bun­desregierung im Bereich der Abrüstung und Nichtverbreitung von Nuklearwaffen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 37.)

10.58.003. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (183 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (257 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


10.58.21

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Es geht um eine Novelle zu einem Gesetz, das die Ver­tretungsrechte der öffentlich Bediensteten auf Bundesebene regelt. Lassen Sie mich gleich zu Beginn, weil es, glaube ich, zumindest ein-, zweimal im Jahr dazugehört, den öffentlichen Bediensteten sehr herzlich meinen und den Dank meiner Fraktion ausspre­chen, denn für uns ist alles eine Selbstverständlichkeit, und ich glaube, es gehört auch dazu, dass wir uns einmal bei unseren Bediensteten bedanken. Herzlichen Dank! (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Davon sind nur einige organisatorische Maßnahmen betroffen, es wurde wieder sozial­partnerschaftlich ausverhandelt. Herr Bundesminister, ich darf mich bei dir und bei dei­nen Kolleginnen und Kollegen für die rasche, effiziente und schon lange währende gu­te Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken, geht es ja hier auch um Verwaltungsver­einfachungen, praktikable Lösungen, die vor allem Entscheidungen nach der Regie­rungsbildung und das neue Bundesministeriengesetz mit sich gebracht haben.

Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass wir hier auch eine rasche Lösung hinsicht­lich des Vorsitzenden der Personalvertretungs-Aufsichtskommission herbeigeführt ha­ben. Das sind lauter Konsensmaterien, und ich bin froh, dass wir ein zeitgemäßes, gu­tes Bundespersonalvertretungsgesetz wieder auf den Letztstand bringen können.

 


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