Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 74

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Kickl: Man sollte das nicht bagatellisieren! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Blei­ben wir mit den Burka-Trägerinnen im Dialog, damit wir ihnen helfen können! Es macht keinen Sinn, ein Verbot auszusprechen und die Menschen aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Dann gibt es überhaupt keinen Dialog mehr. Wir haben die Aufgabe, auch diese Frauen zu stärken, damit sie auch die Burka nicht mehr tragen müssen.

Für mich ist das Tragen einer Burka auch eine Diskriminierung. Gerade Sie, die Sie es nicht einmal aushalten, in der österreichischen Bundeshymne das Wort „Töchter“ zu hören, machen sich Sorgen (Abg. Kickl: Um das geht es ja gar nicht!) um die paar Burka-Trägerinnen in unserem Land! – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Wir wehren uns nur gegen dieses zeitgeistige Herumdoktern! – Weitere Zwischenrufe.)

12.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Ofen­auer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.25.22

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Unterstützer der Bürgerinitiative „Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, Antisemitis­mus und Islamophobie sowie gegen Homophobie“ sehen eine Radikalisierung der Ge­sellschaft, die dazu führe, dagegen aufzustehen, gegen diese Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und so weiter. Sie sprechen sich deshalb unter anderem für ein bun­desweites Antidiskriminierungsgesetz aus und fordern zahlreiche Maßnahmen zur Ver­besserung der Situation. Es wurde bereits angesprochen, dass diese Bürgerinitiative ein gutes Beispiel für den Umgang mit Bürgerinitiativen ist. Diese ist über die Behand­lung im Petitionsausschuss und dann im Menschenrechtsausschuss hierher ins Ple­num gelangt.

Lassen Sie mich zuvor aber kurz über das Thema Meinungsfreiheit und Antidiskrimi­nierung im Zusammenhang mit Demonstrationen sprechen. Wenn Menschen demons­trieren, dann ist das ein Ausdruck der Meinungsfreiheit, wie das in einer Demokratie möglich sein muss. Dagegen gibt es nichts zu sagen, im Gegenteil, das ist sogar sehr wünschenswert. Allerdings ist es die Frage, wie und auf welche Art und Weise dies ge­schieht.

Es scheint tatsächlich eine Radikalisierung vor sich zu gehen, wie man sieht, wenn man die Ausschreitungen der letzten Demonstrationen betrachtet. Es geht da nicht um eine einseitige Radikalisierung, sondern um eine Radikalisierung von links und rechts der Mitte. Ich bin der Meinung, Pflastersteine werfen, Mistkübel anzünden, Schaufens­ter einschlagen, das ist nicht die Art von Meinungsfreiheit, wie ich sie verstehe. Auf ra­dikale Art, auf diese Art und Weise wird sicherlich keine Verbesserung von Situationen, egal wo, erreicht – im Gegenteil!

Zu den Forderungen der Bürgerinitiative: Es wurde bereits angesprochen, dass die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten seit jeher ein Prinzip in der öster­reichischen Politik ist. Hervorheben möchte ich noch einmal das Diskriminierungsver­bot in Art. 7 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz und den Art. 2 des Staatsgrundgeset­zes aus 1867, wo bereits normiert ist, dass alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind. Darüber hinaus arbeitet Österreich mit allen internationalen und regionalen Men­schenrechtsüberwachungsorganen zusammen.

Bereits angesprochen wurde auch der Nationale Aktionsplan für Integration unseres Außenministers Sebastian Kurz. Darin werden zahlreiche Maßnahmen zur Bekämp­fung von Rassismus gesetzt. Es sollen zum Beispiel die Maßnahmen von Ländern, Ge­meinden, Städten, Sozialpartnern und dem Bund gebündelt werden. Opfer von Rassis­mus und Diskriminierung sollen über ihre Rechte, über Beschwerde- und Rechts-


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