stärkt, dass er gesagt hat, diese Personen brauchen natürlich Rechte in einem Fall, in dem später zutage tritt, dass sie nicht in der Lage waren, ihre Rechtsgeschäfte zu besorgen.
Das setzt heute das Parlament um, indem es die Rechte dieser betroffenen Personen stärkt, indem eben jetzt klar ist: Wenn Personen prozessunfähig sind, dann können diese auch noch später im Exekutionsverfahren eine Aufschiebung erlangen und später eine Aufhebung des Zuschlags bei einer Zwangsversteigerung erreichen. – Klingt trocken, hat aber für die Betroffenen wichtige und praktische Auswirkungen.
Herr Minister! Die Beschäftigung mit dem Exekutionsverfahren war für mich aber auch ein Anlass, aus Interesse einmal zu schauen, wie viele Exekutionsverfahren es in Österreich gibt, und ich war, ganz ehrlich, von der Zahl überrascht. Wenn wir von Forderungsexekutionen reden, waren es im Jahr 2013 681 000 – das sind etwas mehr als 3 000 Anträge auf Forderungsexekution pro Tag –, und wenn wir von der Fahrnisexekution ausgehen, dann waren es über 800 000 und fast 4 000 Anträge pro Tag.
Diese Zahl zeigt schon, dass offensichtlich in Österreich ein massives Verschuldungsproblem gegeben ist, und in dem Zusammenhang sollten wir uns gemeinsam wiederum – das ist schon lange diskutiert worden – auch die Regeln zum Privatkonkurs anschauen, denn ein Scheitern, sei es in der Selbständigkeit oder – auch sehr häufig ein Grund für Überschuldung – im Zuge von Scheidungen sollte nicht bedeuten, dass das ein Ende des wirtschaftlichen Disponierens ist. Es sollte auch nach einem Scheitern einen Neustart geben.
Insofern wäre mein Vorschlag aus Anlass dieser Zahlen – das hat nichts mit dem Stammgesetzesantrag zu tun –, dass wir uns den Privatkonkurs anschauen und in diesem Zusammenhang schon auch überlegen, wie wir Personen, die wirtschaftlich scheitern, einen Neustart ermöglichen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.
15.30
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es kurz machen, denn ich möchte dann wieder zur U-Ausschuss-Gruppe. Ich laufe hin und her. (Abg. Rädler: wenn Sie so hin- und herlaufen?) – Ja. Okay, wir reden nachher darüber.
Wir begrüßen die Novelle, weil wir wirklich der Meinung sind, dass sie Verbesserungen bringt: die Stärkung der Rechte prozessunfähiger Personen – Kollege Steinhauser hat schon darauf hingewiesen –, auch die Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens und rechtliches Gehör im Aufschiebungsverfahren.
Kollege Steinhauser hat auch die Problematik mit den möglicherweise geschäftsunfähigen Personen im Exekutionsverfahren angesprochen. Ich habe das auch schon im Ausschuss erwähnt: Wir befürchten, dass hier eigentlich den Gerichten zu wenig Spielraum für Einzelfallabwägungen in Bezug auf die Aufhebung des Zuschlags der Versteigerung bei Geschäftsunfähigkeit zustehen wird, und haben auch betont, dass es möglicherweise schwierig ist, oder eigentlich unmöglich ist, den Beginn der Geschäftsunfähigkeit zu klären. Daher ist unser Appell dahin gehend, dass beobachtet wird, ob es zu einer Verlagerung der Beurteilung der Geschäftsunfähigkeit in das Exekutionsverfahren kommt. – Das tut aber nichts zur Sache, darauf will ich nur hinweisen.
Was uns aber in der Novelle stört – und deshalb beantragen wir auch eine getrennte Abstimmung über diesen Teil der Regierungsvorlage –, ist die Erhöhung der Vollzugs-
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