gebühren. Es ist zwar nachvollziehbar und ich kenne die Argumentation, dass die Gehälter der Gerichtsvollzieher, die seit zehn Jahren nicht valorisiert wurden, aus diesem Topf bezahlt werden, in den diese Vollzugsgebühren eingezahlt werden, ich möchte aber trotzdem zu bedenken geben, dass wir in Österreich ein Problem damit haben, dass generell durch zu hohe Gerichtsgebühren der Zugang zum Recht erschwert wird. Es geht darum, dass die Rechtsanwender, wenn sie Exekution üben wollen, eigentlich diese Mehrkosten tragen werden, und ich möchte einfach sagen, dass wir der Meinung sind, dass das nicht der gute und richtige Weg ist und auch nicht das richtige Signal, da ganz allgemein die Gerichtsgebühren einfach zu hoch sind. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)
15.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
15.32
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich glaube, ich kann mich kurz halten. Das ist ja eine Konsensmaterie, und wir haben schon darüber gesprochen, dass es bedeutende Verbesserungen gibt. Wenn also prozessunfähige Parteien in der Vergangenheit bei Versteigerungen Probleme hatten, dann ist diese Situation schlicht und einfach nicht nachvollziehbar, und wir haben jetzt endlich eine entsprechende Änderung umgesetzt.
Wir diskutieren auch schon seit Längerem die Frage der Abfindung der Exekutionsbeamten im Vollzug und wollen hier schon seit Längerem – Kollegin Wurm und Kollege Amon haben da auch schon mitgewirkt – eine Erhöhung durchsetzen, was aber bis dato gescheitert ist. Aber die Exekutionsbeamten haben sich nach zehn Jahren natürlich eine Verbesserung verdient.
Wir haben dann den Herrn Justizminister darum ersucht, und er hat hier in einer sehr temperamentvollen Art und Weise aufgeräumt (Heiterkeit des Bundesministers Brandstetter und bei Abgeordneten der SPÖ), das mit uns durchgesetzt, und dafür danke ich in einem besonderen Maße. Wir können sagen, nach zehn Jahren haben sich die Exekutionsbeamten das nicht nur verdient, sondern sie haben es auch bekommen – dank unser aller Mitwirkung, auch jener des Herrn Justizministers.
Ich danke herzlich und bin froh, dass das jetzt endlich durch ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter hat sich zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
15.34
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Beim vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich, wie wir festgestellt haben, um eine angenehm unstrittige Materie. Ich bin meinen Vorrednerinnen und Vorrednern sehr dankbar dafür, dass sie es mir nun so einfach machen und ich mich sehr kurz fassen kann.
Es wurde alles Wesentliche schon hervorgehoben. Wir mussten hier einigen Entwicklungen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung tragen. Die Rechte geistig beeinträchtigter Personen im Zwangsversteigerungsverfahren mussten gestärkt werden, das tun wir mit dieser Novelle, und wir werden natürlich die praktische Entwicklung in diesem sensiblen Bereich sehr genau verfolgen – das kann ich Ihnen, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, versichern; da wird es dann auch entsprechende Erfahrungsberichte geben.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite