Es sollten natürlich mit dieser Novelle auch die rechtsstaatlichen Anforderungen im Exekutionsverfahren insgesamt verbessert werden. Auch das ist, glaube ich, mit dieser Novelle gelungen. Dazu kommen die Verbesserungen im familienrechtlichen Bereich, insbesondere die Maßnahmen zur Konzentration von Unterhaltsstreitigkeiten, zur Erleichterung der Vertretungstätigkeit des Kinder- und Jugendhilfeträgers und zur Implementierung der europäischen Schutzanordnungen zwecks besserer Bekämpfung von Gewalt in der Familie.
Ja, und dann trägt dieser Entwurf – das ist ein Punkt, über den ich mich besonders gefreut habe – praktischen Erfahrungen im Exekutionsverfahren Rechnung, vor allem aus dem Bereich der öffentlichen Versteigerungen. In Zukunft wird der Richter die Möglichkeit haben, Bieterabsprachen in der Zwangsversteigerung wirksam und effektiv zu unterbinden.
Gerade dieser Punkt – und deshalb möchte ich ihn besonders hervorheben – beruht auf einer praktischen Anregung eines äußerst engagierten jungen Bezirksrichters aus Hollabrunn. Das hat mir sehr imponiert. Er hat sich brieflich an mich gewandt, hat die Situation geschildert, mit Beispielen belegt und gleich einen Vorschlag unterbreitet, wie man das tatsächlich unterbinden könnte. Wir sind dem Vorschlag sehr gerne gefolgt. Das zeigt auch, dass es immer sehr schön ist, wenn man praktischen Anregungen von in der Praxis tätigen Richtern oder auch Staatsanwälten folgen und sie legistisch umsetzen kann. Das ist mir genauso wichtig wie, dass sich unsere legistischen Maßnahmen natürlich auch an den Erfordernissen der Praxis orientieren und sich davon nicht zu weit entfernen dürfen.
Letzter Punkt: die Vergütungen der Gerichtsvollzieher. Nun, die mussten jetzt nach zehn Jahren wirklich angepasst werden. Mir ist bewusst, die Gerichtsgebühren – das habe ich auch schon mehrfach betont – sind an einer Obergrenze angelangt. Wir tun, was wir können, um das eine oder andere auch an Entlastung zu verwirklichen. Hier dienen diese Anpassungen an die Inflation letztlich auch der Steigerung der Effizienz des Exekutionsverfahrens – und das ist auch notwendig, denn die Zahlen, die Herr Abgeordneter Steinhauser genannt hat, sind eindrucksvoll genug. Es ist sehr, sehr viel an Arbeit, was da geleistet werden muss.
Bei der Gelegenheit, Herr Abgeordneter Steinhauser: Bei mir laufen Sie mit Anregungen zu einer Neuregelung des Privatkonkursverfahrens offene Türen ein. Es gibt schon Vorüberlegungen dazu. Wir wollen uns dem Thema im Herbst wirklich widmen. Ich halte das auch für einen ganz wichtigen Punkt, in dem wir künftig Veränderungen vornehmen wollen.
Im Begutachtungsverfahren hat es eigentlich durchwegs Zustimmung gegeben, und alle Anregungen wurden so weit wie möglich auch berücksichtigt. Daher darf ich Sie um möglichst breite Unterstützung dieses Gesetzesvorhabens bitten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 180 der Beilagen.
Hiezu liegt ein von der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger eingebrachtes Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.
Ich werde daher zunächst über den vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
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