Kinderpornographie! – Ich frage nach zwei Jahren: Bei wie vielen Fällen betreffend das Delikt Kinderpornographie hat die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung der Tat beigetragen? – Antwort: Null, null Fälle! Aber das war das zentrale Argument.
Das zweite Argument war Terrorismus. Wie viele Delikte im Zusammenhang mit Terrorismus waren Thema bei der Vorratsdatenspeicherung? – Null.
Herr Minister, Sie haben das politisch nicht zu verantworten, mir ist aber aufgefallen, dass Sie sich schon im Vorfeld, bevor das Urteil da war, für die Vorratsdatenspeicherung stark gemacht haben. Sie haben gesagt, wir können schwerste Verbrechen nicht mehr aufklären. – In all diesen Daten ist auch in einem 99-prozentigen Anteil nicht mehr von schwersten Straftaten die Rede. Wir reden in der Regel von Vergehen.
Sie haben dann Beispiele wie einen Mordfall angeführt, wo Sie genau wissen, dass dieser Mordfall auch ohne die Vorratsdatenspeicherung aufgrund der Verrechnungsdaten aufgeklärt hätte werden können.
Es bleibt man Ende nichts übrig. Das ist der Punkt und das ist zur Kenntnis zu nehmen. Es ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Kenntnis zu nehmen, und es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die Vorratsdatenspeicherung in den letzten zwei Jahren keinen Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus, schwersten Verbrechen und Kinderpornographie geliefert hat. (Beifall bei den Grünen.)
Eine Ihrer ersten Aktivitäten, entnehme ich dem „Kurier“, nachdem das Urteil des Verfassungsgerichtshofs gesprochen wurde, war offensichtlich, nach Deutschland zu fahren, um den dortigen Amtskollegen zu treffen – so schildert es der „Kurier“ – und wieder darüber nachzudenken, welche neuen Schritte man in Europa für die Vorratsdatenspeicherung setzen könnte. – Ich hätte mir gewünscht, dass ein Justizminister zu seinem Amtskollegen fährt und mit ihm gemeinsam darüber nachdenkt, wie man eine Richtlinie beseitigen kann, die massiv in unsere Grundrechte eingreift! Da hat sich keiner bewegt, das war uninteressant.
Jetzt, da der Europäische Gerichtshof und der Verfassungsgerichtshof ein klares Urteil gesprochen haben, jetzt plötzlich bewegt man sich – aber wiederum, um darüber nachzudenken, welche neue Überwachungsmaßnahme man servieren kann.
Herr Minister, ich schätze Sie durchaus, und das wissen Sie auch – und es ist etwas durchaus Unübliches für einen Oppositionspolitiker, das so offen zu sagen –, denn in vielen Punkten zeigen Sie Reformfreude, wobei noch zu messen sein wird, ob Sie diese Reformen einbringen, ich werde Sie jedoch tatkräftig unterstützen, aber in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung vertreten Sie eine Position, die schlicht nicht haltbar ist.
Ich ersuche Sie als jemanden, den ich als rechtsstaatlich sensibel kenne, diesbezüglich Ihre Position zu überdenken und nicht die gleichen Fehler zu machen wie Ihre Vorgängerinnen. Die haben eine schallende Ohrfeige aus grundrechtlicher Sicht erhalten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.
15.51
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger!
„Die Praxis steht nicht erst am Ende, sondern schon am Anfang der Theorie.“
Dieses Zitat von Herbert Marcuse, einem deutsch-US-amerikanischen Philosophen (Abg. Pirklhuber: Dass Sie Marcuse zitieren, das freut uns!), illustriert den Werdegang unseres Strafprozessrechtsänderungsgesetzes 2014.
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