Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 214

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Rahmenbedingungen für Gemeindekoopera­tionen aufzustellen, die es den Gemeinden erleichtern, sich gemeinsam zu organisie­ren und somit optimal in Bedarfsdeckung und Effizienz zu agieren.“

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Es gibt schon gute Beispiele. Es gibt für Gemeindekooperation auch in meinem Hei­matbundesland gute Beispiele, aber da geht absolut noch mehr. Und je mehr Ver­antwortung die Gemeinden selber tragen, umso eher sind sie auch bereit, diese zu übernehmen. Daher würden wir den Gemeinden diese Verantwortung direkt zukom­men lassen. (Beifall bei den NEOS.)

19.18


Präsidentin Doris Bures: Die soeben eingebrachten Entschließungsanträge der Ab­geordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen sind genügend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die vier Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Bürger_innenbeteiligung und -information im Rahmen der Finanzausgleichs­verhandlungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Sammelbericht des Ausschusses für Peti­tionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1 und 2, 11 bis 13 und 15 bis 19 so­wie über die Bürgerinitiativen Nr. 17, 21, 44 und 45, 47, 49 und 50 (265 d.B.)

Angesichts der regen Debatte um die Petition, die eine verfassungsgesetzliche Be­standsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung ver­langt, ist offensichtlich, dass von Bürger_innenseite vermehrt Beteiligung in der Um­strukturierung der österreichischen Gebietskörperschaften gefordert wird. Mit dem Start der Finanzausgleichsverhandlungen, die wohl im Herbst 2014 bzw. spätestens im Frühjahr 2015 in die Wege geleitet werden, sollte die Bundesregierung adäquat auf den Wunsch nach Partizipation über die finanzielle Ausgestaltung sowie auch die Or­ganisation und Aufgaben der Gemeinden, der Länder und des Bundes eingehen. In vielfach zitierten und vom Bundesministerium für Finanzen in Auftrag gegebenen Stu­dien werden umfassende Reformen vorgeschlagen, unter anderem verstärkte Abga­benautonomie der subnationalen Gebietskörperschaften, ein verminderter Steuerver­bund, eine stärkere Zielorientierung sowie eine höhere Kohärenz der Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung.

Aus eben diesem Grund wäre ein Maßnahmenpaket wünschenswert, mittels dessen Schwerpunkte, Zwischenergebnisse, Verhandlungspartner und Begleitstudien transpa­rent und vor allem zeitgerecht kommuniziert werden. Die anstehenden Finanzaus­gleichsverhandlungen sollten insofern als Möglichkeit verstanden werden, modernen Ansprüchen an Möglichkeiten der Bürger_innenbeteiligung und vor allem -information gerecht zu werden. In Informationsveranstaltungen, Pressekonferenzen, Bürger_innen­foren sowie über eigens eingerichtete Webportale können einerseits die Funktionswei­sen sowie die Relevanz des Finanzausgleichsgesetzes kommuniziert werden, und an­dererseits die Präferenzen der Bevölkerung in Hinblick auf Strukturreformen in diesem Zusammenhang aufgenommen werden. Reformen im Bereich der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung der Gebietskörperschaften müssen von denen getragen


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