„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Rahmenbedingungen für Gemeindekooperationen aufzustellen, die es den Gemeinden erleichtern, sich gemeinsam zu organisieren und somit optimal in Bedarfsdeckung und Effizienz zu agieren.“
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Es gibt schon gute Beispiele. Es gibt für Gemeindekooperation auch in meinem Heimatbundesland gute Beispiele, aber da geht absolut noch mehr. Und je mehr Verantwortung die Gemeinden selber tragen, umso eher sind sie auch bereit, diese zu übernehmen. Daher würden wir den Gemeinden diese Verantwortung direkt zukommen lassen. (Beifall bei den NEOS.)
19.18
Präsidentin Doris Bures: Die soeben eingebrachten Entschließungsanträge der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen sind genügend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die vier Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen
betreffend Bürger_innenbeteiligung und -information im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1 und 2, 11 bis 13 und 15 bis 19 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 17, 21, 44 und 45, 47, 49 und 50 (265 d.B.)
Angesichts der regen Debatte um die Petition, die eine verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung verlangt, ist offensichtlich, dass von Bürger_innenseite vermehrt Beteiligung in der Umstrukturierung der österreichischen Gebietskörperschaften gefordert wird. Mit dem Start der Finanzausgleichsverhandlungen, die wohl im Herbst 2014 bzw. spätestens im Frühjahr 2015 in die Wege geleitet werden, sollte die Bundesregierung adäquat auf den Wunsch nach Partizipation über die finanzielle Ausgestaltung sowie auch die Organisation und Aufgaben der Gemeinden, der Länder und des Bundes eingehen. In vielfach zitierten und vom Bundesministerium für Finanzen in Auftrag gegebenen Studien werden umfassende Reformen vorgeschlagen, unter anderem verstärkte Abgabenautonomie der subnationalen Gebietskörperschaften, ein verminderter Steuerverbund, eine stärkere Zielorientierung sowie eine höhere Kohärenz der Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung.
Aus eben diesem Grund wäre ein Maßnahmenpaket wünschenswert, mittels dessen Schwerpunkte, Zwischenergebnisse, Verhandlungspartner und Begleitstudien transparent und vor allem zeitgerecht kommuniziert werden. Die anstehenden Finanzausgleichsverhandlungen sollten insofern als Möglichkeit verstanden werden, modernen Ansprüchen an Möglichkeiten der Bürger_innenbeteiligung und vor allem -information gerecht zu werden. In Informationsveranstaltungen, Pressekonferenzen, Bürger_innenforen sowie über eigens eingerichtete Webportale können einerseits die Funktionsweisen sowie die Relevanz des Finanzausgleichsgesetzes kommuniziert werden, und andererseits die Präferenzen der Bevölkerung in Hinblick auf Strukturreformen in diesem Zusammenhang aufgenommen werden. Reformen im Bereich der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung der Gebietskörperschaften müssen von denen getragen
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