Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 218

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stellen, dass Betriebe Sozialversicherungsbeiträge schuldig bleiben, weil sie unter an­derem ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern widerrechtlich zu wenig Löhne und Gehälter ausbezahlt haben.

Daraus ergeben sich Einkommensausfälle, hochgerechnet auf die 43 620 Betroffenen allein in Oberösterreich, von 57 Millionen €, oder 1 316 € pro Jahr und Arbeitnehmer vorenthaltene Löhne und Gehälter nur in Oberösterreich allein. Österreichweit sind es ungefähr 200 Millionen €. Außerdem wird auf den Missstand aufmerksam gemacht, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen eine Unterbe­zahlung festgestellt wurde, nicht einmal informiert werden müssen. Das heißt, der Missstand ist zwar bekannt, aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die davon betroffen sind, dürfen nicht einmal informiert werden.

Die Bürgerinitiative fordert daher, dass die Beschäftigten verständigt werden müssen, wenn eine Kontrolle zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen, denn nur so ist es ihnen möglich, auch rechtliche Einsprüche zu erheben.

Zusätzlich fordert diese Bürgerinitiative, dass Verfallsfristen gesetzlich geregelt wer­den. Es muss auch hier die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis als Mindestfrist zwingend geltend gemacht werden, damit diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Ansprüche, die ihnen zustehen, geltend ma­chen können.

Dieses wichtige Anliegen, meine Damen und Herren, hat entsprechende Unterstützung erhalten. Mittlerweile sind es mit den Onlineunterstützungen und den unterzeichneten schriftlichen Unterstützungen schon 18 000 Bürgerinnen und Bürger, die diese Bürger­initiative unterstützt haben. Auch ich unterstütze diese Bürgerinitiative voll und ganz. Ich hoffe, denn sie wurde dem Sozialausschuss zugewiesen, dass alle hier im Haus vertretenen Parteien diesem Missstand ein Ende setzen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.21


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ku­nasek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.21.51

Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Kurz zu den An­trägen der NEOS. Ja, wir Freiheitliche werden diesen Anträgen auch zustimmen. Wenn es darum geht, Gemeindekooperationen auf eine bessere Ebene zu bringen und mög­lich zu machen, dann ist das auch ganz im Sinne von uns Freiheitlichen.

Wir haben in der Steiermark auch die Situation gehabt, wo wir genau das erlebt haben, nämlich dass man deshalb zwangsfusioniert hat, weil oftmals die Argumentation der Bürgermeister gewesen ist: Wir können nicht besser kooperieren. Das heißt, wir Frei­heitliche sagen: Reformen ja, aber keine Zwangsfusionen.

Die Anträge, die Abgeordneter Loacker jetzt eingebracht hat, entsprechen grundsätz­lich auch unserer Position, aber, und das gebe ich wirklich zu bedenken, gerade auch auf Grund der Erfahrungen in der Steiermark, Herr Abgeordneter, muss ich sagen, wäre es gut, die Bevölkerung auch mit einzubeziehen und damit auch attraktivere Ge­meindepolitik sicherzustellen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Denn eines ist auch klar, wir stehen für gute Gemeindepolitik und wir brauchen Bürger­meister, wir brauchen Gemeinderäte, wir brauchen vor allen Dingen aber auch die Be­völkerung an Bord. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Es würde uns in der Politik gut tun, insgesamt wieder mehr auf die Menschen zu hören und weniger vielleicht das Kirchturmdenken, das oftmals in den Gemeinden Einzug ge­halten hat, weiterzuleben. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

19.23

 


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