Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 217

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Rahmenbe­dingungen für Gemeindekooperationen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Sammelbericht des Ausschusses für Peti­tionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 1 und 2, 11 bis 13 und 15 bis 19 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 17, 21, 44 und 45, 47, 49 und 50 (265 d.B.)

Die Petition betreffend „Verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung“ ist Ausdruck der größtenteils negativen Reaktionen seitens der Bevölkerung in Bezug auf die Gemeindestrukturreform in der Steiermark. Zwangsmaßnahmen ohne Einbindung der Gemeindebürger_innen in die­sem Zusammenhang sind abzulehnen – es bedarf stärkerer Partizipationsmöglichkei­ten sowie das Andenken alternativer Lösungskonzepte; hier allen voran das der Ge­meindekooperation. Beispiele in Vorarlberg (insbesondere Gemeinden im Bregenzer­wald) zeigen den Erfolg dieser Kooperationen: Das Land Vorarlberg fördert beispiels­weise die gemeinsame Baurechtsverwaltung und somit allgemein Gemeindekoopera­tionen. Insbesondere Kleingemeinden können durch Kooperation und Verwaltungsver­einfachungen wesentliche Entlastungen herbeiführen und ihre Zukunftsgestaltung pla­nen, da Kompetenzen über mehrere Gemeinden hinweg gemeinsam aufgebaut und genutzt werden können. Durch Strategieentwicklungen und Stärken- und Schwächen­analysen können gemeinsame Ziele erarbeitet und somit die Lebensqualität der Bür­ger_innen vor Ort gesteigert werden. Notwendig ist eine Leitbilderstellung, die das Handeln der involvierten Gemeinden nach einer langfristigen und schwerpunktmäßigen Orientierung ausrichtet, wodurch auch neue Projekte entsprechend unterstützt oder überhaupt erst ermöglicht würden.

Zur Förderung und Unterstützung der optimalen Vernetzung und Kooperation von Ge­meinden sowie zur Feststellung des jeweiligen Gemeindebedarfes werden daher Rah­menbedingungen benötigt, die es ermöglichen, zukunfts- und zielgerichtet zu planen und zu einer optimalen Aufgabenverteilung zu kommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Rahmenbedingungen für Gemeindekoopera­tionen aufzustellen, die es Gemeinden erleichtern, sich gemeinsam zu organisieren und somit optimal in Bedarfsdeckung und Effizienz zu agieren.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


19.19.12

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! In der letzten Ausschusssitzung waren wieder viele interessante Anregungen und Ideen in Form von Petitionen und Bürgerinitiativen dabei.

Ich möchte dieses Mal eine für mich als Betriebsratsvertreter von Arbeiterinnen und Ar­beitern äußerst unterstützenswerte Bürgerinitiative genauer beleuchten, und zwar geht es um die Bürgerinitiative 44 zum Thema „Informationspflicht bei Unterbezahlungen und Verlängerung der Verfallsfristen“. In dieser Bürgerinitiative wird festgehalten, dass Gebietskrankenkassen und Finanzämter bei Beitragsüberprüfungen regelmäßig fest-


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