Zusammenfassend: Es ist eine gute Weiterentwicklung und es ist den Legisten und Legistinnen im Haus zu danken. In diesem Sinne freue ich mich schon auf weitere Reformen, die Sie (in Richtung Bundesminister Dr. Brandstetter) angekündigt haben, damit wir diese ehrwürdige ältere elegante Dame im ABGB weiterentwickeln. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.21
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. Ich stelle Ihnen 2 Minuten ein. – Bitte.
13.22
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet in sehr vielen Fällen ein sehr breites Spektrum an Anwendungen. Meine Kolleginnen und Kollegen haben hier durchaus schon Praxisbeispiele genannt, von Kleingewerbetreibenden über die Praxisgemeinschaft bis zu Anwaltskanzleien et cetera. Das zeigt für mich natürlich, dass eine solche Gesellschaftsform gelebt wird und dass wir mit dem heutigen Beschluss auch diese Gesellschaftsform ins 21. Jahrhundert überführen.
Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben durchaus auch schon über die Neuerungen – oder besser gesagt: über die Modernisierung – der GesbR gesprochen. Ich möchte vielleicht noch ganz kurz den Hintergrund beleuchten.
Diese GesbR-Reform gliedert sich ein in eine Reihe anderer Reformen, deren übergeordnetes Ziel die abschnittsweise Überarbeitung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches ist – ein Prozess, der bereits 2011 von Beatrix Karl als damaliger Justizministerin gestartet worden ist und heute unter dem Schlagwort „ABGB 200+“ unter Justizminister Brandstetter weitergeführt wird.
Damit soll das grundlegende Gesetz für das Zivilrecht in Österreich insgesamt modernisiert und an die geänderten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Bedingungen angepasst werden, wobei berücksichtigt wird, dass sowohl der grundlegende Aufbau als auch der Stellenwert, den das ABGB als Rechtsquelle allerersten Ranges innehat, beibehalten werden. Dieser Prozess wird, wie gesagt, von Justizminister Brandstetter heute mit der Vorlage des GesbR weitergeführt.
Um vielleicht auch schon einen Ausblick darauf zu bieten, was hier in weiterer Zukunft noch kommen wird: Im nächsten Schritt soll es um die Weiterentwicklung des Erbrechts gehen. Auch dabei soll es die Zielsetzung sein, das Erbrecht zu modernisieren, sprachliche Anpassungen zu treffen, auch Präzisierungen, und insgesamt das Erbrecht an gesellschaftliche Ansprüche anzugleichen.
Abschließend freue ich mich, dass es insgesamt eine große Zustimmung zu diesem Vorhaben gibt. Ich freue mich auf breite Diskussionen bei allen weiteren Schritten und darf mich ganz herzlich bei Justizministerin a. D. Beatrix Karl bedanken, die diesen Schritt und diesen Prozess in Angriff genommen hat. Ein Danke auch an Justizminister Brandstetter, der dieses Projekt weiterführt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jarolim.)
13.24
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Ich stelle Ihnen 3 Minuten ein. – Bitte.
13.24
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur gute Gesetze werden alt. – Das kann man in Abwandlung eines anderen Sprichwortes jedenfalls für das ABGB sagen. Aus dem Jahre 1811 stammend sind die Grundgerüste der Regelungsinhalte auch noch
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite