Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 91

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Zusammenfassend: Es ist eine gute Weiterentwicklung und es ist den Legisten und Le­gistinnen im Haus zu danken. In diesem Sinne freue ich mich schon auf weitere Refor­men, die Sie (in Richtung Bundesminister Dr. Brandstetter) angekündigt haben, damit wir diese ehrwürdige ältere elegante Dame im ABGB weiterentwickeln. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.21


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. Ich stelle Ihnen 2 Minuten ein. – Bitte.

 


13.22.05

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet in sehr vielen Fällen ein sehr breites Spektrum an Anwen­dungen. Meine Kolleginnen und Kollegen haben hier durchaus schon Praxisbeispiele genannt, von Kleingewerbetreibenden über die Praxisgemeinschaft bis zu Anwalts­kanzleien et cetera. Das zeigt für mich natürlich, dass eine solche Gesellschaftsform gelebt wird und dass wir mit dem heutigen Beschluss auch diese Gesellschaftsform ins 21. Jahrhundert überführen.

Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben durchaus auch schon über die Neue­rungen – oder besser gesagt: über die Modernisierung – der GesbR gesprochen. Ich möchte vielleicht noch ganz kurz den Hintergrund beleuchten.

Diese GesbR-Reform gliedert sich ein in eine Reihe anderer Reformen, deren überge­ordnetes Ziel die abschnittsweise Überarbeitung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetz­buches ist – ein Prozess, der bereits 2011 von Beatrix Karl als damaliger Justizminis­terin gestartet worden ist und heute unter dem Schlagwort „ABGB 200+“ unter Justiz­minister Brandstetter weitergeführt wird.

Damit soll das grundlegende Gesetz für das Zivilrecht in Österreich insgesamt moder­nisiert und an die geänderten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Be­dingungen angepasst werden, wobei berücksichtigt wird, dass sowohl der grundlegen­de Aufbau als auch der Stellenwert, den das ABGB als Rechtsquelle allerersten Ran­ges innehat, beibehalten werden. Dieser Prozess wird, wie gesagt, von Justizminister Brandstetter heute mit der Vorlage des GesbR weitergeführt.

Um vielleicht auch schon einen Ausblick darauf zu bieten, was hier in weiterer Zukunft noch kommen wird: Im nächsten Schritt soll es um die Weiterentwicklung des Erb­rechts gehen. Auch dabei soll es die Zielsetzung sein, das Erbrecht zu modernisieren, sprachliche Anpassungen zu treffen, auch Präzisierungen, und insgesamt das Erbrecht an gesellschaftliche Ansprüche anzugleichen.

Abschließend freue ich mich, dass es insgesamt eine große Zustimmung zu diesem Vorhaben gibt. Ich freue mich auf breite Diskussionen bei allen weiteren Schritten und darf mich ganz herzlich bei Justizministerin a. D. Beatrix Karl bedanken, die diesen Schritt und diesen Prozess in Angriff genommen hat. Ein Danke auch an Justizminister Brandstetter, der dieses Projekt weiterführt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jarolim.)

13.24


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. Ich stelle Ihnen 3 Minuten ein. – Bitte.

 


13.24.53

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur gute Gesetze werden alt. – Das kann man in Abwandlung eines anderen Sprichwortes jedenfalls für das ABGB sagen. Aus dem Jahre 1811 stammend sind die Grundgerüste der Regelungsinhalte auch noch


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