Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 94

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lich willkommen im Parlament! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf von der Galerie.) – Ich habe es leider nicht verstanden. (Abg. Jarolim: Das war an Sie gerichtet, Herr Kollege! Das müssen Sie beantworten!) – Ach so, was hat er gesagt? (Abg. Haider: Jarolim kann es selber nicht wiederholen!)

Es geht um den Antrag, der zur Verhandlung steht. Mit dem 2. Stabilitätsgesetz wurde damals die Anhebung der Wertgrenzen beschlossen. Und heute soll wieder beschlos­sen werden, dass wir sie nicht weiter anheben. Es soll bei den 15 000 € bleiben, bei denen die Wertgrenze derzeit liegt. Nur leider ist uns damals bei der Anhebung weder gesagt worden, wie hoch die Auslastung der Bezirksgerichte ist, noch finden sich in diesem Antrag Hinweise darauf, wie hoch die Auslastung jetzt ist und warum die Gren­ze nicht weiter angehoben werden muss.

Ich weiß nicht, ob die Antragsteller von den Regierungsfraktionen es selbst wissen. Es wäre aber toll gewesen, wenn das der Opposition mitgeteilt worden wäre, denn dann könnten wir nämlich auch alle auf Basis eines gleichen Informationstandes mitstimmen. Frau Mag. Steinacker, meine Frau Kollegin aus dem Justizausschuss, hat zuvor schon gesagt, dass im Justizausschuss ein konstruktives Klima herrscht. – Ja, das stimmt. Noch konstruktiver wäre es aber, wenn Sie uns an den Informationen, die Sie haben, teilhaben lassen. Dann kann man nämlich auch konstruktiv mitarbeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Intention des damaligen Gesetzes war die – ich zitiere – „Stärkung der bezirksge­richtlichen Strukturen“. Und jetzt frage ich mich, ob die Intention dieses Gesetzes jetzt ist, die nächste Schließungswelle von Bezirksgerichten vorzubereiten.

Apropos Schließungswelle. Morgen steht ja die Verfassungsänderung betreffend das „Schneideverbot“ in Verhandlung, und da frage ich mich schon, ob das intelligent ist und ob man es nicht intelligenter machen könnte: Nicht Bezirksgrenzen sollen darüber entscheiden, sondern wie der Bürger Zugang zu Gerichten und zum Recht hat. (Abg. Steinhauser: Das ist das Ziel!) – Das ist das Ziel. Genau, das kann man auch viel­leicht ab und zu einmal besser machen.

Ich wünsche mir auf jeden Fall als erster Kontraredner von meiner Nachrednerin, der ehemaligen Justizministerin Karl, Aufklärung, und zwar Aufklärung, ob wir dieses Ein­frieren der Wertgrenzen brauchen, weil die Bezirksgerichte genügend ausgelastet sind.

Ich wünsche mir auch Aufklärung darüber, ob die damals versprochenen Einsparungen mit der Zusammenlegung von Bezirksgerichten realisiert worden sind oder ob das alles nur Wunschdenken war.

Außerdem interessiert mich – und auch darüber wünsche ich mir Aufklärung –, wie die Oppositionsparteien dann ihre Zustimmung zu diesem Antrag begründen.

Bitte machen Sie das! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.36


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. Ich erteile Ihnen das Wort und stelle 4 Minuten Redezeit ein.

 


13.36.17

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerin­nen und Zuhörer (in Richtung Galerie, von der eine Gruppe der Rednerin zuwinkt) da oben! Vor allem liebe Gleichenbergerinnen und Gleichenberger! Als Gleichenbergerin freue ich mich natürlich ganz besonders, dass Sie heute zuhören. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abgrenzung der Zuständigkeit der Be­zirksgerichte und der Landesgerichte geschieht auf zweierlei Arten. Zum einen gibt es


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