Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 111

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die Gewinnung von Schiefergas ist in Österreich derzeit ohnehin klar gesetzlich gere­gelt, und im Zuge der Regelung – die ohnehin, wie der Abgeordnete Höfinger schon ausgeführt hat, weit strenger ist als das EU-Recht das vorsieht – ist eine derartige Projektierung nach dem UVP-Gesetz einer umfassenden Prüfung und Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt zu unterziehen.

Auf EU-Ebene setzt sich Österreich ohnehin dafür ein, dass diese geltenden Standards und die rechtlich klaren Rahmenbedingungen auch in europäisches Recht übernom­men werden. Für die Erhöhung von Versorgungssicherheit, die Stärkung der Wettbe­werbsfähigkeit und den Schutz der Umwelt ist der klare Fokus ohnehin auf erneuerbare Energieeffizienz und den Ausbau der europaweiten Energieinfrastruktur zu legen, was der weit sinnvollere Weg ist; das gestehen wir ohne Weiteres zu.

Wirtschaftlich sinnvoll und umweltpolitisch vertretbar – das wurde auch schon ausge­führt – ist der Abbau von Schiefergas in Österreich, auch durch die geologische Situa­tion bedingt, derzeit ohnehin nicht. Darüber hinaus lehnt, glaube ich, auch eine breite Mehrheit der österreichischen Bevölkerung derzeit den Schiefergasabbau durch das Hochvolumen-Hydrofracking mit umweltgefährlichen Chemikalien ab, was sich nicht zu­letzt darin gezeigt hat, dass in Vorarlberg zu Beginn des Jahres über 60 000 Menschen eine Petition gegen eine beabsichtigte Förderung in Baden-Württemberg unterschrie­ben haben.

Aber: Im vorliegenden Entschließungsantrag wird die Bundesregierung, insbesondere der Herr Wirtschaftsminister, aufgefordert, die Notwendigkeit weiterer gesetzlicher Än­derungen zu prüfen, das heißt, über das bestehende UVP-Gesetz hinausgehender und noch strengerer Regelungen (Zwischenruf der Abg. Brunner), um das österreichische Trinkwasser vor möglichen negativen Auswirkungen des Hochvolumen-Hydrofrackings zu schützen. Wir erachten, wie bereits gesagt, auch ein temporäres Verbot der kom­merziellen Nutzung der Schiefergasförderung in Österreich als einen gangbaren Weg und ersuchen daher um eine breite Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.29


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupp­rechter. – Bitte.

 


14.29.23

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Betreffend den Gegenstand der Debatte haben wir wiederholt eine sehr ausführliche, umfassende Diskussion, zu­letzt auch am 7. Oktober, im Umweltausschuss geführt, die eigentlich auch sehr einver­nehmlich war, soweit ich es in Erinnerung habe.

Hier im Hohen Haus wurde mit der Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsge­setz 2012 ja auch schon ein sehr strenger Tatbestand – Sie kennen das sehr gut – für den unkonventionellen Erdöl- und Erdgasförderungssachverhalt festgelegt. Im An­hang 1 Ziffer 28 sind alle Aktivitäten in diesem Zusammenhang formuliert und festge­schrieben. Es ist nicht so, dass wir hier keinen Regelungsbestand haben.

Ein Verbot – das wissen Sie auch – kann nur vom Wirtschaftsminister im Rahmen sei­ner Zuständigkeit für das Bergwesen im Mineralrohstoffgesetz erlassen werden. Mir ist es auch wichtig – und das ist schon, wie in der Debatte im Umweltausschuss klar zum Ausdruck gekommen ist, mit überwiegender Mehrheit die Einschätzung –, dass man die Forschung in diesem Bereich nicht einschränken soll, sondern im Gegenteil. Das wurde auch von Vertretern der Oppositionsparteien eindeutig gesagt, dass man in Richtung ökologischer Nutzung selbstverständlich Forschungen anstellen soll, um auch die Technologie zu verbessern.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite