Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 92

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Wir befinden uns auf einem guten Weg. Wir haben eines der besten Gesundheits­systeme weltweit. Da möchte ich heute an dieser Stelle auch unseren Ärztinnen und Ärzten herzlichen Dank sagen für ihren Einsatz, den sie Tag und Nacht zeigen.

Mit dem zu beschließenden Gesetz wird viel Positives für eine moderne, praxisnahe Ausbildung von Medizinern und Medizinerinnen geschaffen. Es ist dies ein erster Schritt dahin. Wir werden uns dafür einsetzen, dass weitere Schritte dahin gehend folgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.03


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ehmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.03.22

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Mit der heutigen Regierungsvorlage wollen wir erreichen, den Ansprüchen der Zeit gerecht zu werden. Die sehe ich auch, so wie KollegInnen es hier in den Debattenbeiträgen schon ange­sprochen haben, als wesentlichen Beitrag im Zusammenhang mit der Gesundheits­reform. Kollege Loacker, da haben Sie also durchaus recht. Aber unsere Bundes­ministerin ist darum bemüht, diese Gesundheitsreform auch im Zusammenhang mit den heutigen Beiträgen stetig voranzutreiben. Dafür ein herzliches Dankeschön!

Die wesentlichen Neuerungen betreffen sowohl die Basisausbildung als auch die Facharztqualifikationen. Ziel dieser Änderungen ist natürlich, wie bisher schon, die Qualität beziehungsweise die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten. Natürlich werden in die Ausbildungen auch die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse einfließen.

Frau Kollegin Mückstein! Sie haben die Entlastung der Ambulanzen angesprochen. Aber ich glaube, es geht im Versorgungskonzept der Primärversorgung gerade darum, beispielsweise auch auf dem Land eine bestmögliche Vernetzung und bestmögliche Erreichbarkeit der medizinischen Versorgung neben der Ambulanz zu erreichen – nämlich zu Tagesrandzeiten, an Wochenenden beispielsweise oder auch bei ent­sprechenden Entfernungen –, eben um diese zu entlasten.

Dieses Thema muss man aber insgesamt durchaus komplexer sehen, denke ich, wenn man absolut qualifiziertem Personal nämlich auch in weiterer Folge keine dauerhafte Überlastung zumuten will. Da kann man durchaus selbstkritisch sein: Es ist höchst an der Zeit – wie es im nächsten Tagesordnungspunkt kommen wird –, dass es eine Entlastung dieses Personenkreises geben wird. Da geht es ja auch um den Schutz des qualifizierten Personenkreises beziehungsweise Personals.

Was ich damit sagen will, ist: Die Ausbildung wird immer anspruchsvoller, die Anfor­derungen sind stetig steigend, die Qualität im System ist steigend. Aber damit ver­bunden muss auch der arbeitsrechtliche Schutz der betroffenen Personen steigen, wie auch in anderen Berufsgruppen.

Schlusssatz: Gratulation an unsere Bundesministerin zu dieser Regierungsvorlage und zur Weiterentwicklung in der Gesundheitsreform! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.05


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


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