heitswidrigkeiten – eine habe ich schon genannt: diese willkürliche Wahl eines Datums, vorher verlieren alle alles und nachher bekommen alle alles. Das ist natürlich gleichheitswidrig, und dazu kommen noch ein paar andere Gleichheitswidrigkeiten.
Vor allem bedeutet dieses Gesetz auch eine Verletzung der Eigentumsfreiheit, eines zweiten verfassungsrechtlich geschützten Grundrechts, denn diese Enteignung ist willkürlich. Sie ist unsachlich, man kann sie nicht begründen. In diesem Zusammenhang möchte ich an etwas erinnern: Wenn diese willkürlichen Enteignungen Schule machen, wenn das hier in Österreich zum Vorbild wird, dann ist unser Privateigentum in Frage gestellt und dann sind auch unsere Sparguthaben nicht mehr sicher; dann kann man jederzeit durch Sondergesetze in unser Privateigentum, in unsere Sparguthaben eingreifen. Wir werden uns mit aller Vehemenz dagegenstellen und dieses Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof bringen.
Herr Finanzminister Schelling, ich würde mir wünschen, dass Sie heute zu diesem Hypo-Sondergesetz Stellung beziehen. Sie sind da natürlich ein bisschen dazugekommen wie die Jungfrau zum Kind, das verstehe ich. Nichtsdestotrotz sind Sie jetzt amtierender Finanzminister. Diese Anfragebeantwortung hätte auch schon die Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen. Ich sehe das auch ein bisschen als vergebene Chance. Das ist schade. So wie Sie unsere Anfrage beantwortet haben, klingt das ein wenig nach Finanzminister Spindelegger. Das sind die üblichen Ausreden und Verschleierungstaktiken, die wir schon vorher bei ähnlichen Anfragen gehört haben.
Ich denke, Sie hätten reinen Tisch machen können. Sie hätten sagen können: Ich bin neuer Finanzminister, ich bin neu im Amt, ich habe mit diesem Hypo-Sondergesetz nichts am Hut, ich distanziere mich davon! Das können wir aus der Beantwortung dieser Anfrage nicht herauslesen. Das ist dasselbe, was wir vorher gehört haben. Das finde ich schade. Das ist eine vergebene Chance.
Wie auch immer, wir werden dieses Gesetz auf jeden Fall vor den Verfassungsgerichtshof und dort zu Fall bringen, das kann ich Ihnen versichern. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Podgorschek und Kogler.)
15.11
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Dr. Schelling zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, auch Ihre Redezeit sollte 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
15.11
Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst ganz grundsätzlich feststellen, dass ein Bundesminister dieser Republik auf die Verfassung vereidigt ist und ich mich daher an die geltenden Rechte und Gesetze zu halten habe. Da das Gesetz, das die Hypo betrifft, bisher nicht aufgehoben ist, ist es in Kraft und gültig, und daher habe ich mich nicht davon zu distanzieren, sondern verfassungskonform damit auseinanderzusetzen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob ich für oder gegen dieses Gesetz bin.
Ich ersuche Sie daher, das auch so zur Kenntnis zu nehmen, dass es schon eine entscheidende Frage für diesen Rechtsstaat ist, dass ich mich als Bundesminister an bestehende Gesetze halte. Meine persönliche Meinung dazu ist ein ganz anderes Thema.
Zur Anfragebeantwortung, um die es nun in dieser Kurzdebatte geht, darf ich wie folgt Stellung nehmen:
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