Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 138

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Es ist nicht sicher, dass die Gerade-noch-Mehrheit dann um das gescheiter geworden ist. Es kann dann geschehen – und das meint ja Krainer –, dass justament ein Gesetz kommt, mit dem der Steuerzahler noch um die paar hundert Millionen umfällt, die jetzt Spindelegger angeblich oder tatsächlich für ihn herausgerissen hat. Im Übrigen sind es am Schluss dann nur mehr 600 Millionen € und nicht 890 Millionen €. Das werden wir aber noch an anderer Stelle erörtern, dass es um diese Sache ginge.

Wir sagen, maximaler Steuerzahlerschutz, das schaut dann schon ganz anders aus, und noch dazu glauben wir – wir haben die Weisheit auch nicht mit dem Löffel gefres­sen, wir haben das schon oft debattiert (Abg. Brosz: Die hat der Krainer schon aufgefressen, da ist nichts mehr da!) –, dass eine andere Lösung durchaus adäquater wäre, nämlich aufbauend auf der bestehenden Rechtsordnung.

Erstens gibt das Bankwesengesetz einiges her: Es sind ja die europäischen Richtlinien ins BWG transferiert worden, was für solche Fälle schon relevant ist, und zweitens gibt es das Insolvenzrecht eben auch. Jetzt ist das alles sehr schwierig wegen dieser Landeshaftungen. Aber unserer Meinung nach, und auch nach der Meinung von immer mehr Juristen, ist dieser 1 : 1-Durchgriff und das Argument, dass ganz Kärnten quasi bis hin zum Bürger vielleicht durchexekutiert würde, wohl ein Unsinn – ob wir recht haben, ist eine andere Frage, aber das ist zumindest logisch konsistent. Aber umgekehrt ist auch nicht alles sicher, was hier behauptet wird.

In diesem Zusammenhang ist es aber nicht nur juristisch, sondern auch ökonomisch interessant: Wieso sollten all diese Gläubiger – da habe ich eine andere Begründung für die Vorgangsweise als Kollege Hable – so schützenswert sein? Denn: Sie haben ihre Milliarden unvorsichtig in diese Bank hineingeschoben, jahrelang nicht genau geschaut, was damit in der Bank geschieht, und haben diesen ganzen Missstand dadurch erst ermöglicht.

Und jetzt am Schluss, Frau Präsidentin, stellt sich eben die Frage, und ich beantworte sie gleich aus meiner Sicht – ein anderes Motiv als Hable –, dass ganz klar der Gleichheitsgrundsatz verletzt ist, zwischen den verschiedenen Gruppen der Anleihe­gläubiger. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Wenige Prozent verlieren alles und 95 Prozent verlieren gar nichts. Das kann sich nicht ausgehen, und es ist auch kein Steuerzahlerschutz. Deshalb wird das fallen, und dann werden wir wieder den Steuerzahler schützen. Und Sie haben die Möglichkeit, dabei zu sein – auch Krainer! (Beifall bei Grünen und NEOS.)

15.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Klubvorsitzende Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


15.38.32

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr – sehr elegant antwortender – Finanzminister! (Abg. Walter Rosenkranz: Optisch oder inhaltlich oder beides?) Sehr geehrte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie und sehr geehrte Steuerzahler! Zur Erinnerung: Es geht bei der hier besprochenen Anfrage darum, dass die Regierung nur jene landesgarantierten Anleihen killen will, die zwischen 2002 und 2007 begeben wurden, die genau bis 2019 laufen und die nachrangig sind.

Aber Nachrang ist nicht gleich Nachrang, denn Anleihen, die aus demselben Zeitraum kommen, für die aber der Bund haftet, bleiben von diesem Sondergesetz natürlich unberührt, weil die Republik im Ausland weiterhin als vertragstreu wahrgenommen werden will. Da fragt man sich dann, ob Kärnten etwa nicht zu dieser Republik gehört. An den sehr allgemein gehaltenen Antworten sieht man, dass das Parlament hier ziem-


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