Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 202

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der Atomenergie sichert einer Generation lediglich 3 Prozent des Energiebedarfs, aber diese Anlagen hinterlassen nicht nur für unsere Kinder, sondern für viele, viele Genera­tionen tödlichen Strahlenmüll, und das für Hunderttausende von Jahren.

Darum finde ich es auch sehr, sehr wichtig, dass wir hier aktiv werden. Auch wenn man ihn noch so gut vergräbt, den Atommüll für eine lange Zeit in einem Endlager sicher von allem Leben abzuschirmen ist eine nahezu unlösbare Aufgabe. Wir alle wissen: Es ist möglich, dass durch Wasseradern radioaktive Stoffe an die Oberfläche gelangen. Es ist möglich, dass Erdbeben diesen radioaktiven Stoff freigeben. Daher dazu ein kla­res Nein. (Beifall beim Team Stronach.)

Warum wir jetzt in Österreich da nach dem Vorsorgeprinzip handeln müssen, hat fol­genden Grund: Unser Nachbarland sucht seit Längerem geeignete Standorte für ein Atommüllendlager. Immer wieder waren Gebiete in unmittelbarer Grenznähe zu Öster­reich im Gespräch. Ich möchte dazu ein paar Fakten nennen: Es gibt insgesamt sieben nominierte Standorte rund um Österreich – wir reden da wirklich von wenigen Kilome­tern Entfernung von der Grenze –, und bis 2025 soll klar sein, an welchem Standort das Endlager tatsächlich errichtet werden soll. Zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung soll es 2045 kommen, und die Einlagerung der Fässer mit diesem hochaktiven Atom­müll soll 2060 beginnen. – Sie sehen also, das Thema ist brisant. Es ist sehr, sehr na­he. Wir haben hier wenige Kilometer entfernt doch einige Atomkraftwerke und auch Atommüllendlager, die im Gespräch sind.

Herr Minister, ich korrigiere Sie sehr ungern, aber ich kann mich noch gut erinnern, wir haben im letzten Umweltausschuss über ein EU-weites Atommüllrestlager gesprochen, und da haben Sie uns gesagt, dass das mit EU-Recht nicht kompatibel sei, denn jeder Mitgliedstaat müsse seinen Atommüll selbst entsorgen. Das ist so leider nicht ganz korrekt, denn der EU-Ministerrat billigte im Jahr 2011 die Richtlinie zur Endlagerung ausgebrannter Brennelemente und sonstiger radioaktiver Abfälle. Darin wird der Export von Atommüll in andere Mitgliedstaaten erlaubt. Außerdem können zwei oder mehrere Mitgliedstaaten vereinbaren, ein Endlager in einem der Staaten gemeinsam zu nüt­zen. – Insofern ist es also umso wichtiger, dass wir diesen Antrag eingebracht haben.

Fazit der ganzen Geschichte ist, im Sinne der Bürger: Wir Österreicher wollen keine Atomkraft, und wir wollen auch den Müll von Atomkraftwerken nicht in unmittelbarer Nähe Österreichs. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

19.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


19.03.37

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuse­her! Ich möchte vorab auf den Entschließungsantrag der Grünen eingehen, bevor ich auf den eigentlichen Tagesordnungspunkt zu sprechen komme. Wir werden diesen An­trag nicht mittragen. Einen Teil der Begründung hat Kollege Weninger von den Sozial­demokraten schon dargelegt. Ich möchte aber auch inhaltlich noch darauf eingehen.

Sie fordern hier unter anderem, dass dem Nationalrat im Zusammenhang mit dem En­gagement der Bundesregierung berichtet werden soll, welche Maßnahmen bezie­hungsweise Verletzungen im Bereich des EU-Rechts, von Rechten im Rahmen grenz­überschreitender Verfahrensbeteiligung, Aarhus-Konvention und, und, und, hier pas­siert sind.

Jetzt wissen wir aber, dass bereits mit Beginn 2015 zum Beispiel die grenzüberschrei­tende Verfahrensbeteiligung nach gültigem EU-Recht in Tschechien umgesetzt wird.


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