Auch das 80 Kilometer von Laa an der Thaya entfernte Kraví Hora wird als ein potentielles Endlager ab dem Jahr 2060 geführt, obwohl ein Gutachten der tschechischen Behörden diesen Standort noch vor drei Jahren aus geologischen Gründen ausgeschlossen hatte.
Zwischen 2018 und 2020 sollen der tschechischen Regierung zwei Standorte zur Auswahl vorgelegt werden, die Entscheidung über den Standort soll bis zum Jahr 2025 getroffen werden. Zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung soll es 2045 kommen, mit der Einlagerung der Fässer mit hochaktivem Atommüll soll 2060 begonnen werden.
Die Tschechische Regierung ist durch die Espoo-Konvention zur grenzüberschreitenden UVP verpflichtet, Österreich im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu informieren und den österreichischen Behörden sowie der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, sich an dem Verfahren zu beteiligen.
Die Österreichischen Bundesregierung sollte aber schon weit vor Beginn des UVP-Verfahrens alle zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Schritte prüfen, um die Errichtung eines grenznahen Atommüll-Endlagers in der Tschechischen Republik zu verhindern. Beonderes Augenmerk sollte insbesondere auf die mögliche Verletzung (EU-)rechtlicher Vorgaben im Genehmigungsablauf sowie bei der frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit des Nachbarstaates in der Planungsphase gelegt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, werden aufgefordert,
gegen die Errichtung eines grenznahen Atommüll-Endlagers in Tschechien alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen und dem Nationalrat darüber einen Bericht vorzulegen.
Insbesondere sollen alle Österreich zur Verfügung stehenden Maßnahmen wegen Verletzungen von
EU-Recht (z.B. SUP-RL, UVP-RL),
Rechten im Rahmen grenzüberschreitender Verfahrensbeteiligungen (z.B. Espoo-Konvention zur grenzüberschreitenden UVP),
internationalen Informationsverpflichtungen,
sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen (z.B. Aahrus-Konvention)
sowie eine vorbeugende zivilrechtliche Immissionsabwehrklage nach ABGB geprüft werden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Universitätsprofessor Dr. Töchterle. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.20
Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Bevor ich zum eigentlichen Thema komme, Herr Köchl, muss ich zwei historische Korrekturen anbringen. So wie Rom nicht an einem Tag erbaut wurde, wur-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite