agentur. Wenn beispielsweise, wie man sieht, der ehemalige Kabinettschef der Ministerin Karl – und zwar punktgenau – mit ihrer Ablöse zum Geschäftsführer dieser Justizbetreuungsagentur bestellt wurde, dann riecht das schon sehr streng nach Parteipolitik.
In diesem Sinne muss es, denke ich – das ist auch im Rechnungshofausschuss so diskutiert worden –, eine grundsätzliche Diskussion darüber geben, ob derartige Modelle überhaupt sinnvoll sind und wie die zukünftige Struktur im öffentlichen Dienst gestaltet wird. Parallelstrukturen bringen jedenfalls nichts. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
19.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
19.48
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich widme mich auch der Justizbetreuungsagentur, wie meine beiden Vorredner.
Die Justizbetreuungsagentur wurde im Juli 2008 hier im Hohen Haus mit Ausnahme der Grünen von allen beschlossen. Sie war dazu gedacht, Personal für den Strafvollzug bereitzustellen, um dort Engpässe aufgrund fehlender Planstellen abzufedern.
Mittlerweile wird dieses Instrument – wir haben es vom Herrn Rechnungshofpräsidenten Moser im Ausschuss gehört –, das eigentlich nur kurzfristig hätte eingesetzt werden sollen, sehr breit und intensiv genutzt. Im Jahre 2014 werden rund 550 bis 600 Mitarbeiter für diese Agentur tätig sein.
Ich habe mir im Vorfeld des Rechnungshofausschusses und der heutigen Debatte die „Parlamentskorrespondenz“ aus dem Jahr 2008, respektive 2009 – mit 1. Jänner 2009 ist diese Justizbetreuungsagentur in Kraft getreten – durchgelesen. Damals war das Justizministerium sehr positiv und sehr optimistisch gestimmt, denn damals ging man davon aus, dass man bereits im ersten Jahr ein Einsparungspotenzial von 2 Millionen € und ab 2010 von rund 8 Millionen € lukrieren kann, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wenn wir uns jetzt den Rechnungshofbericht ansehen, dann kann man sich leicht ausrechnen, dass dieses Einsparungspotenzial nicht realisiert werden konnte. Diesem Einsparungspotenzial, muss ich der Ordnung halber noch dazusagen, steht ein Investitionsbedarf von rund 12 Millionen € von 2008 bis 2010 für die Einrichtung einer Sonderanstalt gegenüber. Die Ziele sind also nicht erreicht worden. In einigen Punkten, die zu kritisieren sind, nämlich unter anderem, dass das Personal als Sachaufwand verbucht wird und somit der Personalplan die Aussagekraft und Steuerungsfunktion verliert, muss man auch den Rechnungshof in seiner Kritik bestätigen, denn das ist ein Punkt, der ja nicht gehen kann. Das kann grundsätzlich nicht Sache sein, dass etwas woandershin verbucht wird, die Mittel dann im normalen Budget fehlen und das Ganze nicht mehr nachzuvollziehen ist.
Der Rechnungshofpräsident hat auch gesagt, dass man die Justizbetreuungsagentur quasi als „Best Practice Modell“ dafür bezeichnen kann, wie man den Personalplan umgehen könne. Präsident Moser meinte auch, es sei ein Blankoscheck, was den Prinzipien der Kosten- und Budgetwahrheit eben widerspreche. Es gibt da großen Änderungsbedarf, und wir müssen uns auch überlegen, wie es weitergehen soll.
Der Herr Justizminister hat im Ausschuss zugesagt, dass er sich dieser Kritik annehmen werde, obwohl er in einer Sitzung des Bundesrates am 6. November dieses Jahres der Kritik des Rechnungshofes nicht nähertreten konnte. Im Ausschuss hat er aber gesagt, dass es Änderungsbedarf gebe und dass er sich das ansehen werde.
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