Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 241

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


21.16.09

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich halte es auch für wichtig, dass es im Rahmen der Beschlussfassung jetzt einen ein­stimmigen Abänderungsantrag geben wird, den eben alle Fraktionen unterstützen, weil ich meine, dass man natürlich die Diskussion, womit man sich selbst schadet und was dann für rechtliche Bedingungen dahinter stehen, immer führen kann.

Beim Anti-Doping-Gesetz geht es, glaube ich, um etwas anderes. Es geht um die Fra­ge, dass gerade SportlerInnen, insbesondere junge SportlerInnen, die in den Leis­tungssport einsteigen, eine Chance haben sollen, wenn sie auf sauberen Sport setzen, denn wenn Doping nicht rigoros verfolgt wird, dann ist klar, dass es keine Chancen gibt, aus dem Jugendbereich in den Profibereich zu kommen, und insofern ist es, glau­be ich, sehr relevant, diesbezüglich auch klare Grenzen zu ziehen. Deshalb ist es wich­tig, dass der Sportausschuss und jetzt auch das Plenum ein klares Zeichen dafür set­zen. – Übrigens freue ich mich auch darüber, dass der Abänderungsantrag gemeinsam zustande gekommen ist.

Es gibt ein paar Kleinigkeiten im Gesetz, von denen ich glaube, dass tatsächlich Ver­besserungen möglich wären, ich habe das auch im Ausschuss angesprochen. Diesmal sind wir noch nicht dazu gekommen, aber vielleicht ist es eine Sache für die Zukunft.

Das eine ist die Frage – das haben wir auch schon beim Gesetz damals im Jahr 2007, glaube ich, besprochen –, wie das mit der ärztlichen Betreuung zu verstehen ist. Es gibt im Gesetz den Passus, dass der Sportler bei einer ärztlichen Behandlung seinen Status, nämlich dass er den Bestimmungen des Anti-Doping-Gesetzes unterliegt, be­kanntzugeben hat, und ich frage mich dann immer: Was macht der Arzt mit dieser In­formation?, weil keinem Arzt die Verpflichtung auferlegt ist, sämtliche Anti-Doping-Be­stimmungen zu kennen. Also die Verpflichtung ist so: Der Sportler geht hin und sagt dem Arzt: Ich bin ein Sportler und unterliege diesen und jenen Bestimmungen, was aber der Arzt damit macht, ist völlig ungeregelt.

Unser Vorschlag lautete schon damals so: Schaffen wir es doch, eine Zertifizierung zu entwickeln, sodass es auch Ärzte gibt, die sagen: Okay, bei mir kann man sich darauf verlassen, dass ich mich mit den Bestimmungen befasst habe. Ich kenne sie, und wenn ich bei mir eine Behandlung mache, dann ist sichergestellt, dass sie eingehalten werden. – Sonst geht das ins Leere.

Zum Beispiel hat ein bekannter österreichischer Tennisspieler genau wegen einer me­dizinischen Behandlung eine Dopingsperre bekommen. Ob das in der Meldung alles richtig war, ist dann ein anderes Kapitel gewesen. Es war definitiv keine Doping-Ange­legenheit, trotzdem ist es dann zu einer kürzeren Sperre gekommen. Es ist einfach un­nötig, dass solche Dinge passieren.

Zweiter Punkt – und das war etwas, was mir schon noch ein Anliegen war, weil wir es auch im Sportausschuss mehrfach diskutiert haben –: Die Frage eines Freispruchs in einem Dopingverfahren erinnert mich ein bisschen an das Tierschutzgesetz, aber nicht weil es um Pferde geht, sondern weil es um die Frage geht, wer auf den Kosten sitzen bleibt. Es ist zwar klargestellt, dass die Verfahrenskosten – also Kosten für Dopingpro­ben, Analysen – nicht am Sportler oder der Sportlerin hängen bleiben, wenn es zu ei­nem Freispruch kommt, aber auf den eigentlichen Verfahrenskosten, und das haben wir auch diskutiert, bleibt sie 1 : 1 sitzen. Es gibt keinerlei Ersatz für Verfahrenskosten.

Und da muss man schon eines sagen, wenn man sich die Bestimmungen anschaut, die relativ kompliziert sind: Ich würde mir gerne anschauen, wer als Sportler da ohne anwaltliche Vertretung in so ein Verfahren eintreten kann. Deswegen ist es indiskuta-


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