Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 242

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

bel, dass – auch wenn die Verfahrenskosten limitiert sind und auch beschränkt sein mögen – es keinen Kostenersatz gibt. Wenn es zu einem Freispruch kommt, dann müsste unserer Meinung nach auch klargestellt sein, dass – bei aller notwendigen Ver­folgung entsprechender Doping-Verstöße – der Sportler nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Ein letzter Punkt, den ich noch ansprechen möchte: Ich hoffe, dass auch – ich habe das im Gesetz gelesen – im Bereich der Qualität bei Doping-Kontrollen wirklich ein in­ternationaler Standard angewandt wird. Ich habe Doping-Kontrollen gesehen, wo Un­terschriften gefehlt haben, die eigentlich vorgesehen wären – nämlich welche Kontrol­lore dort sind, wie sie stattfinden –, und hoffe, dass beispielsweise auch hygienische Standards wirklich rigoros eingehalten werden, beispielsweise betreffend die Frage, wo die Dopingkontrolle stattfindet, wenn ich ins Schwimmbad gehe. Wo wird sie gemacht?

Ich denke, dass wir da im Vergleich zu anderen Ländern durchaus Aufholbedarf haben. Ich möchte das jetzt gar nicht in aller Form auswälzen, aber manche Dinge scheinen da doch etwas aufklärungsbedürftig zu sein. Man muss sich beispielsweise die Frage stellen – das habe ich auch bei Gesprächen mit Sportlern gehört –, ob es sinnvoll ist, dass immer die gleichen Doping-Kontrollore irgendwo hinkommen. Da gibt es durchaus das Gefühl, dass manchmal nicht nur ganz sachgerechte Kontrollen stattfinden.

Ich sage ein Beispiel: Eine Doping-Kontrolle am 1. Jänner um 5.45 Uhr in der Früh halte ich möglicherweise für eine gewisse Schikane. Da könnte man schon darüber diskutieren, was da kontrolliert wird, aber wenn so ein Fall eintritt, dann stelle ich mir darüber hinaus schon die Frage, was damit bezweckt wird, liegt es doch auf der Hand, dass auch ein Sportler möglicherweise Silvester feiert und vielleicht einmal eine andere Form hat. Dass man möglicherweise schaut, ob er aufwacht oder nicht, erscheint mir doch bemerkenswert.

Insofern glaube ich, dass wir hier durchaus darauf schauen sollten, dass solche Vor­würfe, sagen wir es einmal so, dass da nicht mit ganz gleichem Maßstab gemessen wird, nicht mehr vorkommen und einfach ein faireres, transparenteres Kontrollsystem eingehalten wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.21


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte.

 


21.21.18

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Das heute von uns zu beschließende Anti-Doping-Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Fairness im Sport. Abgesehen von den bereits angesproche­nen, auch vielfach bewiesenen gesundheitsschädlichen Aspekten ist es, egal auf wel­cher Ebene, jedenfalls unethisch, unfair und de facto sogar ein Betrugsdelikt. Aus die­sem Grund begrüße ich nicht nur als Bürgervertreter, Politiker, sondern auch als Sport­ler vorbehaltlos diese Verbesserung und Verschärfung der Anti-Doping-Bestimmungen.

Sportliche Erfolge sind vor allem im Profisport auch mit wirtschaftlichem Erfolg sehr eng verknüpft. Die mit verbotenen Substanzen erzielte Leistungssteigerung stellt daher gewissermaßen auch einen wirtschaftlichen Faktor dar. Die Weltdopingagentur WADA verfügt zum Beispiel nach eigenen Angaben über ein jährliches Budget von rund 25 Mil­lionen Dollar. Das sind angesichts der Umsätze, die diverse Pharmaindustrien beispiels­weise mit dem Präparat EPO lukrieren, wahre Peanuts.

Diesbezüglich wäre vielleicht eine Idee, die wir weiterverfolgen könnten, dass Institutio­nen, die sich dem Kampf gegen Doping verschrieben haben, in Zukunft Kooperations­möglichkeiten mit den Herstellern von potenziellen Dopingmitteln eingehen können soll-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite