Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 96

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Sechs-Parteien-Einigung zu diesem Thema zustande zu bringen und können jetzt auch eine Studie in Auftrag geben. Wir wissen, die letzten Zahlen, die wir zu diesem Thema haben, sind leider schon 14 Jahre alt oder noch älter, und das ist natürlich eine Sache, die mit Besorgnis zu betrachten ist. Ich bin sicher, wir werden dann in der Lage sein, aktuelle Zahlen zu bringen.

Kollegin Königsberger-Ludwig hat ja den Antrag in Grundzügen schon erklärt – und ich bin sehr froh, dass wir diesen jetzt beschließen werden. Ich gebe auch Kollegen Dr. Huainigg absolut recht: Unsere Kinder müssen geschützt werden, auch Heim­kinder – er hat die Heimkinder angesprochen; was da in der Vergangenheit passiert ist, ist wirklich eine Schande –, aber auch der sexuelle Missbrauch von Menschen mit Behinderungen gehört enttabuisiert. Wir wissen, es wird da auch mit sehr vielen Ängsten gespielt. Gerade diese Personen können sich oft nicht artikulieren, sie befin­den sich auch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Betreuern und sind natürlich doppelt belastet.

In diesem Sinne freue ich mich deshalb, dass wir jetzt als ersten richtigen Schritt eine Studie in Auftrag geben und in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft einen weiteren Schritt gehen können. Die Volksanwaltschaft hatte ja seit Juli 2012 ein Mandat, zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte auch Behinderten­einrichtungen zu besuchen, und ich glaube, diese Zusammenarbeit mit der Volksan­walt­schaft ist gerade in dieser Angelegenheit sehr wichtig und richtig.

Noch einmal vielen Dank, Frau Kollegin Jarmer! Ich glaube, wir sind hier auf dem richtigen Weg, um auch für Menschen mit Behinderungen ein noch würdevolleres Leben in Österreich zu gewährleisten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abge­ord­neten von SPÖ und ÖVP.)

12.39


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer zu Wort. – Bitte.

 


12.39.51

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte ZuseherInnen auf der Galerie und zu Hause an den Bildschirmen! Das Thema heute ist Missbrauch, sexuelle Gewalt, Gewalt im Allgemeinen an Menschen mit Behinderungen. Viele Per­sonen assoziieren mit Gewalt sehr häufig körperliche Gewalt und sexuellen Miss­brauch, wie wir schon gehört haben, aber wir haben auch gehört, dass Gewalt unterschiedlichste Formen annehmen kann. Es kann verbale Gewalt sein, es kann sein, dass man den Menschen mit Behinderungen die Schuld zuschreibt, dass sie behindert sind, und das kann bis dahin gehen, dass falsche Medikamente verabreicht werden oder man Menschen mit Behinderungen deren Hilfsmittel wegnimmt, sie ihnen entzieht – ganz unterschiedliche Formen. Das alles ist unter dem Begriff der Gewalt zu verstehen.

Betroffen sind nicht nur Menschen mit Behinderungen, man muss bedenken, das sind gleichzeitig auch Kinder, ältere Menschen, Menschen, die sich nicht sehr gut ausdrücken können. Gerade in Institutionen können sich diese Menschen sehr schwer dagegen wehren, weil sie in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, und genau diese Zielgruppe wird da besonders angesprochen. Auch in Zusammenhang mit Bildung erleben wir Gewalt: Menschen, die gar kein Wissen darüber haben, ob etwas rechtens ist, wo sie Rechte haben, Menschen, die nicht wissen, was sie tun können, was sie sich wünschen dürfen und sogar einfordern dürfen.

 


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