Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 109

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Dennoch gibt es immer noch viel zu tun, um Gewalt an Frauen und Kindern zu verhindern, insbesondere schwere Gewalt wie Morde an Frauen und Kindern. Das ist ja auch das Problem in Österreich. Wir haben zwar im Europavergleich wirklich ein sehr gutes Gewaltschutzgesetz, aber das war es dann auch, denn in der Umsetzung hapert es immer noch. Auch wenn der NAP derzeit primär als Weg für diese Problem­bewältigung dient, ist die Umsetzung eine Herausforderung und umfasst bei Weitem nicht alles Notwendige. Es fehlen weiterhin bewusste Kampagnen im öffentlichen Interesse zur Aufklärung und zum Verständnis der komplexen Problematik von geschlechtsbasierter Gewalt.

Wenn wir Frauen kein selbstbestimmtes, kein finanziell unabhängiges und kein gewaltfreies Leben ermöglichen, werden wir wahrscheinlich die nächsten Jahre immer wieder von den gleichen Problemen sprechen. Laut Studie weiß in Österreich jede fünfte Frau nicht, was sie nach einem Gewalterlebnis machen, wohin sie sich wenden soll. Diese Zahl ist einfach alarmierend und zeigt auch die vernachlässigte Not­wendigkeit der besseren Bekanntmachung der Hilfseinrichtungen.

Damit die Umsetzung noch effektiver wird, ist es wichtig, dass hier auf allen Ebenen angesetzt wird – auf der Ebene der Justiz, der Familie, der Bildung, der Männer, der Täterarbeit und natürlich auch der Justiz. Dazu gehören auch Schulungsmaßnahmen und Seminare im Gesundheitsbereich, vor allem in der pflegerischen und medizini­schen Ausbildung und im Justizbereich. Beratungs- und Präventionsarbeit sind wichtige Säulen des Opferschutzes.

Viele ExpertInnen aus den Beratungsstellen teilen uns mit, dass sie aus finanziellen Gründen gerade noch Geld für Frauen haben, für präventive Maßnahmen für Kinder aber leider kein Geld da ist. Der Schutz der Kinder muss dringend verbessert werden. Wissen Sie warum? – Weil diese Kinder, die aus gewaltbetroffenen Familie kommen, später dann selber entweder zu Opfern oder zu Tätern werden.

Auch wenn ich es noch hundert Mal sage: Mit der Lage der Frauenberatungsstellen kann es so nicht weitergehen, es müssen alle Ministerien mithelfen. In den ländlichen Gegenden sind gewaltbetroffene Frauen immer noch benachteiligt, da muss es kon­krete Schritte geben. Als ehemalige Rechts- und Sozialberaterin weiß ich, wovon ich spreche und wie wichtig Beratungsstellen und Frauenhäuser im Sinne des Opfer­schutzes sind. Es kann doch nicht sein, dass Frauen und Kinder von den Frauen­häusern abgewiesen werden, weil es dort keinen Platz mehr gibt.

Frauenhäuser führen Frauen nicht nur in ein selbstbestimmtes Leben, sondern leisten auch wertvolle Präventionsarbeit für Jugendliche und Kinder. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung. Frauenhäuser und Beratungsstellen retten Leben und sollten auch personell und finanziell ausreichend abgesichert sein.

Wie Frau Kollegin Schittenhelm schon gesagt hat: Jede Frau hat das Recht auf Schutz und Sicherheit und jede Frau soll auch Anspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus haben, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, vom Alter oder auch vom Einkommen.

Gewalt an Frauen ist kein individuelles Problem, sondern es ist ein gesellschaftliches Problem, für das wir natürlich alle die Verantwortung tragen müssen. – Danke. (Beifall bei Grünen, SPÖ, ÖVP und NEOS.)

13.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


13.29.56

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Der


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