Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 127

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Ich finde es bemerkenswert, dass gerade ein sozialdemokratischer Arbeitsminister an einem Arbeitsverbotserlass für Schutzsuchende festhält, an einem Erlass also, der aus der Zeit der schwarz-blauen Regierung stammt. Aber ich bin überzeugt davon, die Vernunft wird siegen und auch der Arbeitsminister wird erkennen, dass es keinen Sinn macht, Menschen monate-, ja jahrelang zum Nichtstun zu verdammen und so gleich­zeitig Vorurteile zu unterstützen und zu bekräftigen, die da lauten: Warum tun diese Leute nichts, warum leisten sie keinen Beitrag?!

In diesem Sinne, Herr Bundesminister – der im Moment leider nicht anwesend ist, aber ich bitte Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek, ihm das höflich auszurichten –, geben Sie sich bitte einen Ruck, machen Sie, was sinnvoll wäre, nämlich dass arbeitsfähige, arbeitswillige Menschen legal einen Beitrag leisten können und nicht jahrelang zum Nichtstun gezwungen werden. – Danke vielmals. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

14.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


14.29.42

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Schön, dass ich wieder zum Thema Frauenpensionen zurückkommen darf. Wie schauen denn derzeit die Fakten aus? – Die Frauenpen­si­o­nen liegen im Schnitt weit unter jenen der Männer. Da ist anzusetzen, da gebe ich Frau Kollegin Wurm absolut recht. Aber wie können wir diese Pensionslücke schließen?

Thema Pensionsantrittsalter. Da hat sich sehr viel verändert. Bei der normalen Alterspension der Frauen hat das faktische Pensionsalter das gesetzliche von 60 Jahren längst überholt. Das aktuelle Frauenpensionsantrittsalter liegt bei 61,1 Jah­ren. So weit die Realität.

Wie schaut es mit einer rascheren Angleichung des Pensionsalters von Frauen und Männern aus, wie es die NEOS verlangen? – Ganz klar, da bin ich ganz bei Ihnen, Frau Kollegin Wurm, dieses Vorhaben steht nicht im Regierungsprogramm.

Wir haben aber vereinbart, dass es Ende 2015 eine umfassende Evaluierung zu folgenden Punkten geben wird:

Wie haben sich die bisherigen Reformen im Pensionsbereich ausgewirkt? Reichen diese Reformen aus, um unser gutes Pensionssystem zu sichern? Wenn nein, wo liegen die Problemfelder? – Entsprechend den Erfordernissen wollen wir passende weitere Reformschritte setzen.

Das können verschiedene Maßnahmen sein. Und ja, das könnte auch eine raschere Angleichung des Frauenpensionsalters bedeuten, ist zumindest zu diskutieren, freilich in verfassungskonformen kleinen Schritten.

Frau Kollegin Wurm hat viele Nachteile erwähnt. Es gäbe aber auch Vorteile, wenn das gesetzliche Frauenpensionsalter an das der Männer angeglichen wäre, denn derzeit erreichen ja viele Frauen keine Top-Pensionen. Sie erreichen auch keine Top-Gagen, weil sie schon viel früher in Pension geschickt werden oder auch gar nicht die richtigen Arbeitsplätze haben. (Abg. Schimanek: Leider!)

Ein Weg, den wir sehr begrüßen, wäre die Aufschub-Bonuspension. Genau die würde nämlich den Frauen sehr helfen. Sie ist jetzt leider aufgeschoben. Für jedes über das Regelpensionsalter hinaus gearbeitete Jahr würde es einen Bonus von 5,1 Prozent geben, mit allen Zulagen würde sich ein 10-prozentiger Bonus pro länger gearbeitetem Jahr ergeben. Ich hoffe, dass wir diese Verbesserung für Frauen in Kürze beschließen können. Und natürlich, Sie haben absolut recht, es braucht die richtigen Arbeitsplätze.

 


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