Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 133

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Es ist ja schon sehr zutreffend von einigen meiner Vorrednerinnen darauf hingewiesen worden, dass die niedrige Frauenpension ein Missstand ist, den es zu beseitigen gilt, den es zu bekämpfen gilt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Entschließungsantrag wird aber auch die beschlossene Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters ab 2024 ange­sprochen. Wenden Sie den Blick zurück, darauf, was eigentlich der Auslöser dieser schrittweisen Anhebung ab 2024 war. Es war ein Erkenntnis des Verfassungs­gerichtshofes aus dem Jahre 1990. Damals hat der Verfassungsgerichtshof die Rege­lungen über das unterschiedliche Pensionsantrittsalter von Mann und Frau wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz aufgehoben. In der Folge wurde dann ein Gesetz im Verfassungsrang erlassen, mit dem das Pensionsantrittsalter schrittweise ab 2024 angehoben wird.

Aber interessant sind die Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes. Der Verfas­sungs­gerichtshof sagt Folgendes – ich zitiere –:

„Der unterschiedliche Eintritt in das Pensionsalter kann im Erwerbsleben zu einer Zurücksetzung der Frau führen und damit einen weiteren Anlaß zu ihrer Diskriminie­rung geben.“

Frau Abgeordnete Grossmann hat darauf hingewiesen, dass wir einen notwendigen Ausgleich der vielen Benachteiligungen der Frauen in Gesellschaft und Arbeitswelt brauchen. Auch damit hat sich der Verfassungsgerichtshof auseinandergesetzt, er sagt:

„Viele Frauen waren und sind aufgrund ihrer traditionellen gesellschaftlichen Rolle besonderen Belastungen durch die Haushaltsführung und Obsorge für Kinder ausgesetzt. Auch bei der gebotenen Durchschnittsbetrachtung ist aber die Festlegung eines unterschiedlichen Pensionsalters für Frauen und Männer kein geeignetes Mittel, um den Unterschieden in der gesellschaftlichen Rolle der Frauen und Männer ange­messen Rechnung zu tragen.“

Er sagt auch: „Das niedrigere Pensionsanfallsalter für Frauen kommt eher jener Gruppe von Frauen zugute, deren Berufslaufbahn nicht durch Haushaltsführung und Obsorge für Kinder unterbrochen war, die also mehr Versicherungszeiten erwerben konnten als jene Frauen, deren Belastung abgegolten werden soll.“ (Beifall der Abg. Schimanek.)

Ich bitte Sie, auch diese Argumente in die Debatte mit aufzunehmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


14.53.57

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Wurm, ganz kurz: Sie haben hier viele Dinge richtig, auch faktisch, kundgetan. Dann haben Sie gesagt, die Asylver­fahren dauern eh so kurz, deswegen ist das unproblematisch.

Ich hatte erst heute einen Termin mit einem 18-jährigen Asylwerber. Er ist als unbe­gleiteter Minderjähriger vor eineinhalb Jahren nach Österreich gekommen, er lebt allein hier, seine Familie lebt im Iran, die sind dorthin geflüchtet. Er geht jetzt zur Schule und würde sich gerne etwas dazuverdienen, er darf aber grundsätzlich nicht arbeiten, wie Sie wissen. – Sie haben recht, es gibt Ausnahmebestimmungen. Was macht er jetzt? –


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