Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 132

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Ich weiß schon, das ist nicht Ihre Realität. Aber bitte versuchen Sie, sich in die Lage der Frauen hineinzuversetzen. Ohne diese Regelung würden wir viele ältere Frauen direkt in die Arbeitslosigkeit schicken, ihnen dann noch mehr Abschläge zumuten und sie dann erst recht in die Altersarmut treiben. (Abg. Strolz: 830 € Frauenpension nach 50 Jahren SPÖ!) Das wäre eine kalte Pensionskürzung, die Sie da den Frauen zumu­ten würden. Bitte versetzen Sie sich in die Lage der Betroffenen! Hier können sich die Frauen aber auf die SPÖ verlassen, wenn sie schon von anderen Fraktionen verlassen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Noch einmal zum Durchrechnungszeitraum, weil das angesprochen worden ist. Das ist ein Relikt von Schwarz-Blau, das möchte ich auch klarstellen. Das macht den Frauen nach wie vor zu schaffen, aber nicht nur den Frauen. (Abg. Zanger: Wir haben ein Glück!)

Eines noch zur Kollegin Dietrich: Es sind nicht die Kundinnen und Kunden, die sich nicht von älteren Menschen bedienen lassen wollen. Ich schätze zum Beispiel den Service von unserem Herrn Rudi in der Parlamentskantine sehr. Ich schätze die Dienst­leistungen meiner über 60-jährigen Friseurin sehr. Es sind nicht die Kundinnen und Kunden, die diese Dienstleistungen und den Service ablehnen, es sind die Arbeit­geber und Arbeitgeberinnen, die den Menschen hier zu wenig Chancen einräumen. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber auch, weil sie teurer sind!)

Wir müssen alles daransetzen, dass wir den älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern mehr Chancen geben. Aber treiben wir sie bitte nicht in die Arbeitslosigkeit! In diesem Sinne danke ich für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis. (Beifall bei der SPÖ.)

14.49

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


14.50.02

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es wurden von vielen Vorrednerinnen die Benachteiligungen angesprochen, die Frauen in der Gesellschaft und im Erwerbsleben nach wie vor erleiden. Diese Missstände gilt es natürlich abzu­stellen, das ist völlig klar.

Es ist ja auch im vorliegenden Entschließungsantrag betreffend die frühere Anhebung des Frauenpensionsalters von einigen Benachteiligungen von Frauen die Rede. Es ist etwa davon die Rede, dass Frauen durch das frühere Pensionsantrittsalter viele Karriereschritte versäumen. – Das stimmt, das betrifft viele Frauen, aber damit ist nicht nur eine Benachteiligung der Frauen in Beschäftigung und Beruf verbunden, sondern damit sind auch pensionsrechtliche Folgen für die Frauen verbunden. Denn: Wie berechnet man die Pensionshöhe, welche Faktoren sind für die Berechnung der Pensionshöhe ausschlaggebend? – Es sind dies die Höhe des Erwerbseinkommens und die Beschäftigungsdauer. Das heißt, je länger ich arbeite und je höher mein Erwerbseinkommen ist, desto höher ist auch meine Pension.

Wenn nun Frauen fünf Jahre früher in Pension gehen, dann fehlen ihnen diese fünf Jahre für die Berechnung der Pensionshöhe. Und man muss natürlich auch noch berücksichtigen, dass ja in der Regel gerade die letzten Jahre der Erwerbstätigkeit höher bezahlte Jahre sind, Jahre, in denen man ein höheres Einkommen erzielt. Das heißt, es fehlen den Frauen bei der Berechnung der Pensionshöhe fünf sogenannte gute Jahre.

 


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