Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 150

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Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


15.51.33

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Im Jahr 2013 haben wir Freiheitliche dieser Maßnahme zugestimmt. Es ist natürlich wichtig und auch richtig, Bildung nicht nur dort anzusetzen, wo man sie – unter Anfüh­rungszeichen – „normalerweise“ vermutet, nämlich bei den Kindern im Rahmen der Schulpflicht oder auch im Rahmen weiterbildender Einrichtungen, im tertiären Bildungsbereich und Ähnlichem, sondern natürlich auch bei der Erwachsenenbildung, und da nicht nur bei der Erwachsenenbildung im klassischen Sinn, etwa wenn man als Erwachsener in der Volkshochschule noch zusätzliche Kenntnisse erwerben möchte, nein, es gibt zunehmend Menschen in unserem Land, denen es sogar an den Basiskenntnissen fehlt, die einem normalerweise eine gute Bildung vermitteln sollen.

Im Jahre 2011 waren es noch 300 000 bis 600 000 Menschen, die derartige Probleme hatten. In der derzeitigen Regierungsvorlage werden diese Personen, denen Basis­kenntnisse wie Lesen, Rechnen, Schreiben oder sinnerfassendes Lesen fehlen, sogar auf eine Million geschätzt. Daher ist es durchaus legitim zu sagen: Wir wollen hier Geld in die Hand nehmen, wir wollen viel Geld in die Hand nehmen, und wir wollen dieses Geld einsetzen! Es gibt ja auch die Möglichkeit, insbesondere bei der Basisausbildung, dass aus dem Europäischen Sozialfonds rund 7 Millionen von unseren Nettozahlungen in das Land wieder zurückfließen, um dieses Geld hier sinnvoll einzusetzen.

Und da bin ich schon bei der Frage des sinnvollen Einsetzens. (Abg. Pendl: Ja, genau!) Wir haben die Summen ja hier, die der Bund zahlt. Vielleicht zur vorherigen Debatte noch ein kurzes Wort: Eine Artikel-15a-Vereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. Seitens meiner Fraktion gibt es ein ganz klares Bekenntnis zum Föderalismus, zur Stellung der Bundesländer und auch der Ge­meinden und deren Autonomie. Diese Gebietskörperschaften sind immer näher beim Bürger, und dort kann das eine oder andere Problem besser, schneller und rascher erkannt und auch gelöst werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Man kann Föderalismus natürlich auch falsch verstehen. Wenn es nur darum geht, zu blockieren, wäre das falsch, aber wenn das passiert, liegt das nicht an der Tatsache, dass es in Österreich Bundesländer und Gemeinden gibt, sondern daran, welche Per­sonen in diesen Bundesländern oder Gemeinden gerade regieren oder verhandeln. Aber das sind an sich menschliche Probleme, die haben mit unserer Verfassung in Wirklichkeit aber nichts zu tun. Daher eben dieses Bekenntnis zum Föderalismus und dazu, dass es auch hier eine Kostenteilung gibt. Immerhin soll der Bund rund 10,94 Mil­lionen im Jahr für beide Dinge ausgeben und die Länder dasselbe zusätzlich zu den EU-Mitteln.

Im Jahr 2013, als diese letzte Vereinbarung stattgefunden hat, haben wir beschlossen, dass das System insgesamt evaluiert werden soll, dass man schaut: Was passiert mit dem Geld? Wird es wirklich sinnvoll eingesetzt? Kommt es wirklich bei den Menschen an? Werden diese Bildungsstandards dann dort erreicht? Gibt es dann die Pflichtschulabschlüsse? – Und das wird verschwiegen, die Zahlen, dazu gibt es keine Evaluierung.

Ich möchte nicht, dass irgendwann in näherer Zukunft der Rechnungshof sagt: Na ja, das ist wieder einmal so eine typische Regierungssache ohne Zielvorstellung gewesen,


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