Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 200

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verständnis der Menschen kommt aus der Geschichte, aus der ganz persönlichen, aber auch aus der Geschichte des eigenen Landes. Daher sind die Bewahrung des geschichtlichen Erbes und die daraus resultierende Möglichkeit zu lernen von großer Bedeutung.

Mit den beiden Übereinkommen, die wir heute beschließen, legen wir als Gesetzgeber auch ein deutliches Bekenntnis dazu ab, einerseits zum Wert des Kulturerbes an sich und andererseits auch noch zum Schutz des archäologischen Erbes. Kultur und kulturelle Einrichtungen benötigen unseren besonderen Schutz, besonders auch in wirtschaftlich nicht so einfachen Zeiten, denn wenn es um den Einsatz der finanziellen Mittel geht, dann hört man von Kulturbanausen sehr oft: Wozu brauchen wir das? Das ist zu teuer!

Wenn wir allerdings Kultur als unverzichtbare geistige Grundlage unseres Zusammen­lebens erkennen, dann führt am Schutz der kulturellen Zeugnisse kein Weg vorbei, denn dem Satz „Kultur kostet Geld, Unkultur kostet aber noch wesentlich mehr“ kann ich nur vorbehaltlos zustimmen.

Wenn wir den Vertrag von Valletta zum Schutz des archäologischen Erbes jetzt ratifizie­ren – zwar erst 22 Jahre nach seiner Errichtung, aber immerhin –, dann fangen wir in Österreich auch nicht bei null an, sondern können doch auf guten Voraus­setzungen aufbauen. Es gibt bereits jetzt im Rahmen der UVP die Verpflichtung, schon im Vorfeld der Umsetzung großer Infrastrukturprojekte eventuell vorhandene archäo­logische Fundstellen in die Planungen mit einzubeziehen.

Ich denke, es gibt in Österreich eine hohe Sensibilität bei diesen Themen. So hat beispielsweise in Oberösterreich der Umbau beziehungsweise die Renovierung des Landhauses in Linz doch einiges an Verzögerung erfahren, weil im Zuge der Umbau­maßnahmen einerseits alte Fundamente freigelegt wurden, die jetzt auch für die Öffentlichkeit sichtbar sind, und es andererseits Skelettfunde gegeben hat, die erst richtig eingeordnet werden mussten. Es gibt also eine hohe Sensibilität und auch eine hohe Bereitschaft, die eigene Geschichte als Lernort zu begreifen und zu bewahren.

Ein Punkt, der besonders auch für die Bundesländer sehr wichtig ist, ist die Frage, welche Auswirkungen das auf Flächenwidmungspläne hat. Dazu soll es eine Art Kataster über archäologische Fundstellen geben, und zwar unabhängig davon, ob diese Fundstellen bereits real existieren oder von Wissenschaftlern nur vermutet werden. Dieser Kataster soll dann in die Flächenwidmungspläne beziehungsweise in die daraus resultierenden Raumordnungskonzepte einfließen. So soll sichergestellt sein, dass diese zwei wichtigen Themen einander nicht in die Quere kommen und man von vornherein einander entgegenstehende Interessen auseinanderhält.

Ich würde sagen, es sind zwei positive Anträge, und ich ersuche daher um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort. – Bitte.

 


18.59.15

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kultur ist ein Menschen­recht, das steht unumstößlich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Damit haben die Menschen auch das Recht, an ihrem kulturellen Erbe teilzuhaben. Gleichzeitig gibt es eine individuelle und kollektive Verantwortung hinsichtlich des Kulturerbes. Das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft, das wir heute ratifizieren, greift diesen Gedanken auf


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