Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 201

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und spricht davon, dass das ganz wichtige, aktuelle Themen sind. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Es sei gestattet, dazu ein Beispiel anzuführen: Seit Jahren ist der Trend zu beob­achten, dass Kunstwerke immer mehr zu Spekulationsobjekten werden und wegwei­sende Werke der Malerei in Kunstdepots verkümmern, statt in Museen für alle zugäng­lich zu sein. Eine nachhaltige Nutzung des Kulturerbes, wie im Abkommen gefordert, ist eben etwas ganz anderes.

Ebenfalls angesprochen werden wichtige Themen wie die Förderung der interdiszipli­nären Forschung und die Nutzung digitaler Technologien, um große Kunstwerke für alle Menschen noch leichter zugänglich zu machen.

Dass im Rahmenübereinkommen genannte Zielsetzungen, wie die Förderung der kulturellen Vielfalt, des interkulturellen Dialogs und der kulturellen Teilhabe, auch Kernanliegen der österreichischen Kulturpolitik sind, ist auch hier festzustellen. Daher ist es konsequent und begrüßenswert, dass Österreich dieses Rahmenübereinkommen gemeinsam mit dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes auch sehr gerne ratifiziert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bodendenkmäler sind heute vielfältigen Gefahren ausgesetzt, sei es durch Raubgrabungen oder Umweltverschmutzung. Umso wichtiger ist es, dass sich Österreich aktiv um den Schutz dieses bedeutenden Erbes bemüht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Österreich wird mit der Ratifizierung beider Abkommen seinem Ruf als Kulturnation einmal mehr gerecht. (Beifall bei der SPÖ.)

19.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl. – Bitte.

 


19.01.48

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! (Abg. Lopatka spricht mit Bundesminister Kurz.) – Aha, er verhandelt kurz; hoffentlich über unseren Antrag. – Den beiden Vorlagen, die wir da jetzt verhandeln, stimmen wir selbstverständlich zu. Kollege Heinzl und Kollegin Durchschlag haben das ausgiebig auch in unserem Sinn erläutert. Aber wir hören nicht auf, darauf hinzuweisen, dass es im Augenblick ein riesiges Problem gibt, und ich bin sehr froh, dass heute auch der Herr Außenminister von diesem Problem erfährt, das ich im letzten Plenum dem Kulturminister nahebringen konnte.

Im Jahre 2005 hat Österreich, genauso wie alle anderen europäischen Staaten und wie die EU als Ganze, das UNESCO-Abkommen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt ratifiziert. Mit dieser Konvention wird das Recht der Staaten auf Stützung und auf Gestaltung ihrer Kulturpolitik unabhängig von irgendwelchen wirt­schaftlichen Abkommen und Freihandelsintentionen abgesichert.

Die Vereinigten Staaten haben als eines der wenigen Länder dieses Abkommen nicht unterzeichnet. Sie wollen eine Unterordnung auch der Kultur unter Freihandelsinten­tionen. Und jetzt sind wir in der Situation, dass wir TTIP verhandeln, also das transatlantische Abkommen, aus dem auch die Kultur nicht generell ausgenommen ist. Und verhandelt wird bei diesem Abkommen auch der Abbau staatlicher Regulierungen im Bereich der Kultur.

Allein die Tatsache, dass das überhaupt verhandelt wird, widerspricht meiner Meinung nach der UNESCO-Konvention, und das Ergebnis könnte ein eigenartiges Aufwachen bringen, nämlich zumindest einen Teilverzicht auf die kulturelle und die kulturpolitische


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