Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 202

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Gestaltungsmöglichkeit der einzelnen Staaten, und damit auch ein Ende des Wach­sens und des Schutzes von regionalen Kulturen, unabhängig von irgendwelchen wirt­schaftlichen Prämissen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Berücksichtigung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz und die Förde­rung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bei den TTIP-Verhandlungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der TTIP-Verhandlungen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten, dass das von Österreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten ratifizierte Übereinkommen über den Schutz und die Förde­rung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in den TTIP-Vertragstext aufgenom­men wird.

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Meine Damen und Herren, wenn wir wollen, dass Kunst und Kultur unsere gesell­schaftlichen Werte weiter beeinflussen können, unabhängig von irgendwelchen wirt­schaftlichen Intentionen, dann genügt es nicht, dass wir sagen, das wird schon nicht passieren, da kann schon nichts kommen. Ich verlasse mich nicht auf Verhandlungen, die von vornherein auch mit Überlegungen, die von Wirtschaftsinteressen geleitet sind, geführt werden. Wir sollten rechtzeitig darauf schauen, dass wir behalten, was wir aus gutem Grunde über Jahre, Jahrzehnte, Jahrhunderte entwickelt haben. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

19.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Berücksichtigung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bei den TTIP-Verhandlungen

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 18: Rahmenübereinkommen des Europa­rates über den Wert des kulturellen Erbes für die Gesellschaft (200 d. B.)

Begründung

Es scheint allerorts Einigkeit darüber zu herrschen, dass der Erhalt des kulturellen Erbes von besonderer Wichtigkeit für unsere Gesellschaft ist. Dies kommt in dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Ausdruck und wurde auch bereits im Jahr 2005 im Unesco-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen klargelegt. Nun drohen die Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes aber Makulatur zu werden. Die Unesco hat ihre diesbezüglichen Sorgen bereits artikuliert. Mit dem Beitritt zum Unesco-Übereinkommen über den


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