Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 203

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Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sind die EU und ihre Mitgliedstaaten die Verpflichtung eingegangen, diese Zielvorgaben auch in interna­tionalen Verhandlungen zu verfolgen. Die USA hingegen haben das Unesco-Überein­kommen nicht ratifiziert. Im Zuge der Verhandlungen zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP könnte daher, dies betonen die Expertinnen und Experten der Österreichischen Unesco-Kommission, diese Verpflichtung zu wenig Berücksichtigung finden und die kulturelle Vielfalt gefährdet werden.

TTIP soll, wie der Name schon sagt, weit über klassische Freihandelsabkommen hinaus neben der Liberalisierung des Marktzugangs auch einen Modus zur Abstim­mung in bestehenden wie zukünftigen Regulierungsfragen umfassen. Das könnte auch zu einem teilweisen Verzicht der EU und ihrer Mitglieder auf kulturpolitische Gestal­tungs­möglichkeiten führen.

Der von der Kommission neben dem audiovisuellen Sektor angestrebte Schutz von „starken kulturellen Komponenten“ wie Bibliotheken, Archiven und Museen ist unzu­reichend. Auch „Negativlisten“, mit denen einzelne, explizit aufgezählte Teilbereiche aus der Liberalisierung ausgenommen werden könnten, sind unbefriedigend. Nicht nur, weil für jede Ausnahme ein Definitionsdruck entstünde, sondern vor allem deshalb, weil zukünftige Entwicklungen am Kunst- und Kultursektor nicht vorhergesehen werden können.

Für den Schutz der kulturellen Vielfalt ist zudem nicht nur das Kunstschaffen, sondern auch dessen Verbreitung und Zugänglichkeit unabdingbar – beispielsweise durch den freien Eintritt in geförderte kulturelle Einrichtungen. Die Unesco-Konvention von 2005 fordert daher, die gesamte kulturelle Wertschöpfungskette – vom kreativen Prozess über die Produktion und Verbreitung bis zum Konsum – zu berücksichtigen.

Kulturelle Güter und Dienstleistungen sind vor allem Träger gesellschaftlicher Werte. Auf ihrer Klausurtagung 2014 formulierten die Expertinnen und Experten der Unesco unter anderem die Forderung, „den Ausschluss des gesamten Kultursektors aus allen Bereichen der TTIP-Verhandlungen und die Verankerung dieser Ausnahme in der Definition des Anwendungsbereichs des Abkommens“.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der TTIP-Verhandlungen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten, dass das von Österreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten ratifizierte Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in den TTIP-Vertragstext aufgenom­men wird.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


19.06.00

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eigentlich wollte sich meine Fraktion zu diesem Punkt nicht zu Wort melden, weil unsere Haltung dazu an sich klar ist. Österreich hat ja eine sehr große Tradition, was das Kulturerbe betrifft, auch was die Spezifikation des archäologischen


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