Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 225

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einem Lenkerwechsel ein Nachtrag am Kontrollgerät vorgenommen werden. Das dauert – das wissen wir aus der Praxis – normalerweise fünf, sechs oder sogar oft sieben Minuten. Stellen Sie sich vor, in Städten mit einem guten öffentlichen, dicht getakteten Verkehrsnetz, wie zum Beispiel Wien, Salzburg, aber auch Linz, steht bei jedem Lenkerwechsel der Bus sieben Minuten zusätzlich in der Haltestelle oder gar auf einer Fahrspur für den allgemeinen Verkehr. Genau das verhindern wir durch diese Ausnahme.

Oder: Ebenso praxisfern wäre die tägliche Erstellung eines Formblattes für jeden Lenker/jede Lenkerin, das vor jeder Fahrt maschinenschriftlich auszufüllen, zu unter­schreiben und im Original mitzuführen ist. Das ist im Fernverkehr sinnvoll, im Orts­verkehr nicht. Daher diese Ausnahme.

Klar ist aber auch, dass diese Ausnahme nur unter der Voraussetzung zur Anwendung kommt, dass die entsprechenden Aufzeichnungen in der Betriebsstätte aufliegen. Das heißt, Kontrollen hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes – und das ist vor allem für die Gewerkschaften ein sehr wichtiger Punkt – werden nicht beeinträchtigt.

Zusammengefasst ist das eine sinnvolle, praxisnahe Einigung, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

20.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schmucken­schlager. – Bitte.

 


20.15.15

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Diese Ausnahmeregelung von der Kontroll­geräteverpflichtung zeigt schon auch, was wir damit meinen, wenn wir von Verwal­tungsvereinfachung sprechen, und wie das letztendlich beim Bürger unten ankommen kann, wenn es darum geht, Kontrollgeräte nicht extra im Linienverkehr einzuführen, denn – wie mein Vorredner schon gesagt hat – das wäre zusätzlicher Aufwand, der zusätzliche Kosten verursacht. Und wer müsste diese Kosten tragen? – Derjenige, der ein Ticket zu kaufen hat. Da ist es schon richtig, wenn diese Daten bereits aufge­nom­men wurden, diese zu verwenden. Dann braucht man das nicht dreimal zu machen.

Wir haben diese Ausnahmeregelungen vor allem auch für den kleingewerblichen Betrieb – das betrifft nicht den Transport von Gütern, sondern den Transport von Gütern, die man für die Werktätigkeit braucht. Man braucht sich nur einen Installateur vorzustellen, der zu einer Baustelle fährt, der zu Reparaturarbeiten fährt et cetera, und die Regelung ist dahin gehend, dass auch er diese Kontrollgeräte nicht in sein Auto einbauen muss.

Besonders freut es mich, dass wir diese Ausnahmeregelung auch für die Landwirt­schaft geschaffen haben, dort, wo wir Lebendtiertransporte haben, dass wir von 50 auf 100 km gehen konnten. Auch das bedeutet eine Vereinfachung. Da ist es mir aber auch ganz wichtig, weil das ein Kritikpunkt im Ausschuss war, darauf hinzuweisen, dass es einerseits nicht der Regionalität schadet, wenn man den Umkreis von 50 auf 100 km erweitert, denn nicht jede Fahrt mit lebenden Tieren ist sozusagen die letzte Fahrt in einen Schlachthof, sondern man handelt ja auch mit Tieren, es ist oft die Auffahrt zu einer Alm, et cetera. Daher ist der Umkreis von 50 km etwas zu beschränkt. Es ist eine Erleichterung, da auf 100 km zu gehen.

Das Zweite ist etwas ganz Wesentliches, was uns allen ein Anliegen ist: der Tier­schutz. Auch der Tierschutz wird nicht angegriffen. Nach wie vor haben Transporteure, die Tiere transportieren, oder auch Bauern, die Tiere transportieren, die Tiertrans­portscheine auszufüllen, mit den Uhrzeiten, wo transportiert wird, wie viel Stück und


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