dentin, ihr soll ein Verfahrensrichter – eine rechtskundige Person mit viel Erfahrung auf diesem Gebiet – zur Seite gestellt werden.
Zweiter Punkt: Wir wollen keine Kraut-und-Rüben-Ausschüsse mehr, sondern eine klare Festlegung des Untersuchungsgegenstandes.
Dritter Punkt ist eine klare Trennung von Zeiten des Untersuchungsausschusses und Vorwahlkampfzeiten. 124 Tage vor dem Wahltermin soll die Letztbefragung stattfinden.
Ganz wichtige Punkte sind die Rechte der Auskunftspersonen, die Erstbefragung durch den Verfahrensrichter, besonderer medienrechtlicher Schutz – wir alle wissen, wie das in der Vergangenheit abgelaufen ist –, mehr Kompetenz für den Verfahrensanwalt, der natürlich den Auskunftspersonen vor und während der Befragung zur Seite steht. Bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte kann man sich in Zukunft auch an den Verfassungsgerichtshof wenden.
Der letzte Punkt, meine Damen und Herren – diesen möchte ich etwas näher erläutern –, ist der Umgang mit vertraulichen Dokumenten. Dieser wird in Anlehnung an die vielzitierte deutsche Judikatur ebenfalls klar geregelt. Vor allem im Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung wird in der Fünf-Parteien-Einigung vom 10. Juli 2014 festgehalten, dass Beweismittel zum Thema des Untersuchungsgegenstandes nur zu liefern sind, soweit nicht die rechtmäßige Willensbildung der Bundesregierung und ihrer einzelnen Mitglieder oder ihre unmittelbare Vorbereitung beeinträchtigt wird.
Wie gesagt, es wurde dabei ausdrücklich auf die deutsche Judikatur zur exekutiven Eigenverantwortung verwiesen, die sich sogar in einigen Landesverfassungen beziehungsweise Gesetzen widerspiegelt.
Dieser Vereinbarung wird nunmehr sowohl im Bundes-Verfassungsgesetz als auch in den §§ 24 und 25 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse nahezu wortidentisch Rechnung getragen. Es ist uns wichtig, dass der notwendige Schutz für diese Akten gewährleistet wird.
Meine Damen und Herren, das ist ein wichtiges Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung des Parlamentarismus in unserem Hohen Haus. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben. Neben den fünf Klubobleuten danke ich den Kollegen Pendl, Darmann, Brosz und den Kollegen Scherak und Meinl-Reisinger von den NEOS. Ich glaube, dass hier wirklich gut gearbeitet wurde und nun ein gutes Gesetzespaket vorliegt.
Meine abschließende Bitte ist, dass wir das, was jetzt zu Papier gebracht wurde, auch im Jänner, wenn der erste Untersuchungsausschuss startet, in der Praxis so wiederfinden, wie wir es hier besprochen haben. Das ist meine Bitte als Mandatar, der dieses Gesetzespaket jedenfalls mit voller Unterstützung mittragen wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
12.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.
12.04
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Alle haben recht, das sind Erfolge von uns allen gemeinsam, natürlich sind das auch Erfolge der einzelnen Parteien, und dass die jeder auf seine Art und Weise feiert, ist ganz in Ordnung.
Natürlich hat auch die ÖVP einiges durchgesetzt, und das meiste davon war meiner Meinung nach grundvernünftig. Das gilt auch für die SPÖ, für die Freiheitliche Partei und für die NEOS. Dass das Team Stronach den Gegenstand noch nicht ganz entdeckt und deshalb auch nicht verstanden hat, ist etwas, was im Parlament schon eini-
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