Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 123

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14.16.49

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Da­men und Herren! Hohes Haus! Ich nehme Stellung zu Tagesordnungspunkt 10: An­rechnung von Freiwilligenarbeit. – Herr Kollege Ertlschweiger, das ist sicher ein guter Antrag von Ihnen, das steht außer Frage, aber wir haben diesen schon eingebracht, als Sie vielleicht noch nicht gewusst haben, wo das Parlament steht. – Entschuldigung, aber es ist so.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Anrechnung der Freiwilligenarbeit auf die Pensionsberechnung ist notwendig. Ohne Ehrenamt geht in Österreich gar nichts. Deshalb allen Freiwilligen in ganz Österreich ein riesengroßes Dankeschön für ihren Einsatz und für ihr Wirken! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Ehrenamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre aus der österreichi­schen Gesellschaft nicht wegzudenken. Freiwillige leisten großartigen Einsatz, ob bei der Feuerwehr, bei der Rettung oder bei vielen Hilfsorganisationen. Es haben leider auch verschiedene Organisationen Probleme, Nachwuchs zu finden, das wissen wir, und es wäre sicher keine schlechte Idee und ein guter Ansatz, würde vonseiten des Bundes ein Anreiz geschaffen, dass man das Ehrenamt auch bei der Pensionsberech­nung berücksichtigt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.18


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hell zu Wort. – Bitte.

 


14.18.17

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Wir beschließen heute eine große Anzahl an Adaptierungen im So­zialversicherungs-Anpassungsgesetz. Ich darf mich noch einmal mit dem Tagesord­nungspunkt auseinandersetzen, der sich mit der Angleichung der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes an jene der Pflege von nahen Angehörigen, zum Beispiel Pflege der Eltern, befasst.

Mir ist bewusst, dass heute sehr viele Damen und Herren diesem Punkt ihre Zustim­mung geben werden; Frau Abgeordnete Schwentner hat sehr eindrucksvoll die Hinter­gründe der Gesetzesänderung vorgebracht. Personen, die die Aufgabe übernehmen, ihre behinderten Kinder selbst zu betreuen, leisten in vielen Fällen Übermenschliches. Das erfordert oft die gänzliche Beanspruchung eines Elternteiles, daher können auch viele Eltern keiner Erwerbstätigkeit nachkommen.

Die Form der freiwilligen Versicherung bietet Frauen und Männern, die sich der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen, kostenlos die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen in der Pensionsversicherung zu ver­sichern. Diese Möglichkeit gibt es jetzt bereits.

Mit der heutigen Änderung kommt es zu einer stufenweisen Anhebung der Beitrags­grundlage von derzeit 1 105 € bis zum Jahr 2019 auf 1 650 €, was sich letztendlich in höheren Pensionen niederschlagen wird. Das entspricht den geltenden Beitragsgrund­lagen bei der Selbstversicherung bei pflegenden nahen Angehörigen.

Geändert wird in diesem Zusammenhang auch die Ausübung der Erwerbstätigkeit ne­ben der Pflege, ohne die Möglichkeit zur Selbstversicherung in der Pensionsversiche­rung selbst zu verlieren.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt bei der Gleichstel­lung der Selbstversicherung bei der Betreuung und Pflege eines Angehörigen und bei der Pflege eines behinderten Kindes.

 


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