Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 140

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die anderen auch, aber das jedenfalls –, nämlich die Frage 193. Da fragen wir Folgen­des:

„Mit welchen Themen und Fragen beschäftigte sich der Aufsichtsrat der“ Burgthea­ter GmbH „im Jahr 2014?“

Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie uns dieselbe Frage zu den Jahren 2013, 2012 und 2011 bereits beantwortet haben. Also wenn Sie uns diese Frage jetzt nicht beant­worten, dann ist der Widerspruch ja wohl eklatant und offensichtlich.

Jetzt sind Protokolle ja keine Gesprächsaufzeichnungen – da geht es ja nicht darum, dass wir genau wissen wollen, welcher Aufsichtsrat oder welche Aufsichtsrätin was ge­sagt hat –, sondern das sind ja – ich war schon in mehreren Aufsichtsräten – ohnehin schon gereinigte, geschönte, von allen akzeptierte Berichte, Kurzberichte, was über­haupt besprochen worden ist. Und ich glaube, gerade deswegen, weil sie von allen korrigiert und abgesegnet sind, sind sie für uns im Zusammenhang mit der Aufarbei­tung dieses ganzen Komplexes interessant, und es wäre ganz wichtig, dass die Politik hier mit diesem Weg der Intransparenz aufhört.

Hätten wir rechtzeitig Einblick bekommen, schon im Zusammenhang mit den Effizienz­analysen, hätten wir über die Öffentlichkeit, über die Medien, auch hier im Parlament wahrscheinlich einiges zu verhindern gewusst.

Wir werden nicht lockerlassen und sowohl die Präsidiale mit dem Thema weiter be­schäftigen als auch die Ministerien und natürlich das Plenum. Wir werden weiter Fra­gen an Sie, Herr Finanzminister, richten, an den Bundeskanzler, an den Bundesminis­ter für Kultur, und wir sehen uns dann hier wieder. Ich weiß nicht, ob es beim nächsten Mal wieder Sie sind, vielleicht ist es der Bundeskanzler, vielleicht ist es wieder der Kul­turminister. Wir sehen uns wieder, und wir werden nicht aufhören, bis wir diese Proto­kolle bekommen, weil die uns als Parlament jedenfalls zustehen.

Wir haben ganz bestimmte Kontrollpflichten. Wir wollen diese Kontrollpflichten einlö­sen, und Sie können uns daran nicht hindern, ohne ungesetzlich zu sein. – Ich danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

15.22


Präsidentin Doris Bures: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Schelling zu Wort gemeldet. Auch seine Redezeit soll 10 Minuten nicht überschrei­ten. – Bitte, Herr Minister.

 


15.23.00

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Frau Präsidentin! Ge­schätzte Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage, die Sie uns übersandt haben, hat 196 Fragen, die an mich gestellt wurden, diese sind jedoch zu einem beträchtlichen Teil nicht an mich zu stellen. Das ist Ihnen, glaube ich, be­wusst und klar.

Selbstverständlich nehmen wir im Finanzministerium unsere Pflicht, Ihnen zu allen Ge­genständen der Vollziehung im Rahmen unserer Zuständigkeit Rede und Antwort zu stehen, wahr. Dieser Auskunftspflicht komme ich im Rahmen des Gesetzes nach. Da­bei sind aber auch die vom Bundesverfassungsgesetzgeber gesetzten Grenzen zu be­achten. Diese Grenzen bestehen im Verhältnis zwischen Amtsverschwiegenheit, Da­tenschutz und Interpellationsrecht.

Weiters sind selbstverständlich die durch das Bundesministeriengesetz gezogenen Gren­zen der Zuständigkeit zu beachten, und jedenfalls endet die Interpellationsmöglichkeit dort, wo die Leitungsbefugnisse beziehungsweise Ingerenzmöglichkeiten der Regie­rungsmitglieder enden. Dies betrifft im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung auch


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