Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 141

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die Tätigkeit der Organe juristischer Personen, etwa die im eigenständigen Wirkungs­bereich der Gesellschaften zu treffenden Entscheidungen.

Das Interpellationsrecht bezieht sich somit auf die Rechte des Bundes und die Inge­renzmöglichkeiten seiner Organe, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristi­schen Personen, die vom Eigentümervertreter bestellt werden.

Es darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass sich die Kontrollbe­fugnisse des Nationalrates – Sie haben das ja selbst erwähnt – nicht in der parlamen­tarischen Anfrage erschöpfen, vielmehr wird diese Kontrollbefugnis im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch durch ein Organ dieses Hauses, nämlich durch den Rechnungshof, wahrgenommen, und dessen Berichte liegen auch zur Ein­sicht vor.

Das Bundestheaterorganisationsgesetz hat das Ziel, die führende Rolle der Bundes­theater im österreichischen Kulturleben zu stärken. In den Aufsichtsrat der geschaffe­nen Gesellschaften entsendet das Bundesministerium für Finanzen eines beziehungs­weise zwei der acht Mitglieder. Dem Bundesminister kommt dabei kein Weisungsrecht hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens dieser Mitglieder zu, er kann sich nur über die vom Aufsichtsrat getroffenen Entscheidungen berichten lassen. Also zum Beispiel Pro­tokolle, zu denen keine Entscheidungen, sondern nur Berichte vorliegen, liegen ja nicht einmal bei mir auf.

Die Ingerenzmöglichkeiten des Bundesministeriums für Finanzen sind somit beschränkt. Der Bundesminister für Finanzen hat insbesondere keine Möglichkeit, Inhalte der zur Vorbereitung von Entscheidungen der Gesellschaften abgehaltenen Aufsichtsratssit­zungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Es darf dabei nicht übersehen werden, dass die hier angesprochenen Agenden der Bundestheater in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramts fallen und dem Herrn Bun­desminister Dr. Josef Ostermayer übertragen worden sind. (Beifall bei der ÖVP.)

15.25


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Hakel. – Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie 5 Minuten Redezeit haben. – Bitte.

 


15.26.05

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Lieber Kollege Zinggl, es freut mich immer wieder, wenn wir uns zu die­sem Thema hier treffen. Es ist sehr spannend, wenn ich hier beobachte, wie du ver­suchst oder wie Sie versuchen, durch ständiges Wiederholen und Hinterfragen der ge­setzlichen Regeln politisches Kleingeld zu sammeln. (Abg. Moser: Nein, es geht um das Recht!)

Warum sage ich das? – Wir stehen ja nicht zum ersten Mal hier im Parlament und dis­kutieren wieder einmal das gleiche Thema – es geht um die Aufsichtsratsprotokolle des Burgtheaters. Ja, ich hätte sie auch gern (Abg. Kogler: Aha!), das Gesetz setzt hier aber klare Schranken, da es in diesem Fall auch um eine Verletzung des Datenschut­zes und des Geschäftsgeheimnisses geht. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Moser.) Das heißt, eine wortgetreue Wiedergabe beziehungsweise Vorlage der Aufsichtsrats­protokolle ist vom parlamentarischen Interpellationsrecht nicht umfasst.

Dass dem wirklich so ist, das wurde von mehreren Stellen überprüft. Es wurde über­prüft vom Bundesministerium für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, vom Ver­fassungsdienst des Bundeskanzleramts und vom Legislativdienst des Parlaments. Und ich weiß, dass das manchmal schwierig ist, aber man muss auch akzeptieren, dass es hier gesetzliche Regeln gibt, die man zur Kenntnis nehmen muss.

 


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