die Tätigkeit der Organe juristischer Personen, etwa die im eigenständigen Wirkungsbereich der Gesellschaften zu treffenden Entscheidungen.
Das Interpellationsrecht bezieht sich somit auf die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Personen, die vom Eigentümervertreter bestellt werden.
Es darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass sich die Kontrollbefugnisse des Nationalrates – Sie haben das ja selbst erwähnt – nicht in der parlamentarischen Anfrage erschöpfen, vielmehr wird diese Kontrollbefugnis im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch durch ein Organ dieses Hauses, nämlich durch den Rechnungshof, wahrgenommen, und dessen Berichte liegen auch zur Einsicht vor.
Das Bundestheaterorganisationsgesetz hat das Ziel, die führende Rolle der Bundestheater im österreichischen Kulturleben zu stärken. In den Aufsichtsrat der geschaffenen Gesellschaften entsendet das Bundesministerium für Finanzen eines beziehungsweise zwei der acht Mitglieder. Dem Bundesminister kommt dabei kein Weisungsrecht hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens dieser Mitglieder zu, er kann sich nur über die vom Aufsichtsrat getroffenen Entscheidungen berichten lassen. Also zum Beispiel Protokolle, zu denen keine Entscheidungen, sondern nur Berichte vorliegen, liegen ja nicht einmal bei mir auf.
Die Ingerenzmöglichkeiten des Bundesministeriums für Finanzen sind somit beschränkt. Der Bundesminister für Finanzen hat insbesondere keine Möglichkeit, Inhalte der zur Vorbereitung von Entscheidungen der Gesellschaften abgehaltenen Aufsichtsratssitzungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Es darf dabei nicht übersehen werden, dass die hier angesprochenen Agenden der Bundestheater in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramts fallen und dem Herrn Bundesminister Dr. Josef Ostermayer übertragen worden sind. (Beifall bei der ÖVP.)
15.25
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Hakel. – Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie 5 Minuten Redezeit haben. – Bitte.
15.26
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Lieber Kollege Zinggl, es freut mich immer wieder, wenn wir uns zu diesem Thema hier treffen. Es ist sehr spannend, wenn ich hier beobachte, wie du versuchst oder wie Sie versuchen, durch ständiges Wiederholen und Hinterfragen der gesetzlichen Regeln politisches Kleingeld zu sammeln. (Abg. Moser: Nein, es geht um das Recht!)
Warum sage ich das? – Wir stehen ja nicht zum ersten Mal hier im Parlament und diskutieren wieder einmal das gleiche Thema – es geht um die Aufsichtsratsprotokolle des Burgtheaters. Ja, ich hätte sie auch gern (Abg. Kogler: Aha!), das Gesetz setzt hier aber klare Schranken, da es in diesem Fall auch um eine Verletzung des Datenschutzes und des Geschäftsgeheimnisses geht. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Moser.) Das heißt, eine wortgetreue Wiedergabe beziehungsweise Vorlage der Aufsichtsratsprotokolle ist vom parlamentarischen Interpellationsrecht nicht umfasst.
Dass dem wirklich so ist, das wurde von mehreren Stellen überprüft. Es wurde überprüft vom Bundesministerium für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts und vom Legislativdienst des Parlaments. Und ich weiß, dass das manchmal schwierig ist, aber man muss auch akzeptieren, dass es hier gesetzliche Regeln gibt, die man zur Kenntnis nehmen muss.
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