Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 142

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Das muss einem nicht gefallen, das stimmt schon. Man kann auch versuchen, das zu ändern – es steht Ihnen auch frei, diesen Weg zu gehen, und das machen Sie auch im­mer wieder –, aber dann gibt es noch die andere Möglichkeit, die vorerst einmal schnel­lere Möglichkeit.

Am Freitag findet die erste Sitzung des Rechnungshof-Unterausschusses statt, der zu Recht von Ihnen gefordert worden ist. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Sie sind genauso wie ich Mitglied dieses Ausschusses. Dorthin können wir dann auch die Mitglieder des Aufsichtsrates – zumindest einmal der Bundestheater-Holding – als Auskunftspersonen einladen und befragen, und ich erhoffe mir schon, dass wir auch auf diesem Weg zu einer Transparenz, zu einer Aufklärung in der Causa Burgtheater kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Durchschlag zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


15.28.05

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kol­legin Meinl-Reisinger hat heute im Zuge der Debatte zur Einsetzung eines Untersu­chungsausschusses als Minderheitsrecht sehr oft von Verantwortung gesprochen, und – Frau Kollegin, ich habe Ihnen sehr genau zugehört – Sie haben auch von einer sachlichen und faktenbezogenen Untersuchung gesprochen.

Da haben Sie unser vollstes Einverständnis! Ich denke, welche Skandale oder manch­mal auch vermeintliche Skandale wir auch immer untersuchen, es muss um objektive Aufklärung gehen, und am Ende des Tages sollten für uns alle die Lehren, die wir aus der Aufarbeitung ziehen, klar sein. So soll es bei der Aufarbeitung des Hypo-Skandals sein und so soll es auch bei der Aufarbeitung der verschiedensten durchaus fragwür­digen Vorgänge beim Burgtheater sein.

Was das Burgtheater beziehungsweise die Bundestheater-Holding angeht, werden wir das ja ab Freitag im Rechnungshof-Unterausschuss tun. Und ohne dem Ausschuss vorgreifen zu wollen: Dass es da Abläufe gegeben hat, die, um es vornehm auszudrü­cken, zutiefst aufklärungsbedürftig sind, ist, glaube ich, unumstritten.

Bei Durchsicht der diversesten Unterlagen, Pressemeldungen, Anfragen und Anfrage­beantwortungen fragt man sich als zwar begeisterte Theaterbesucherin, aber in der Or­ganisation und Finanzierung eines Theaterbetriebes zugegebenermaßen nicht so ver­sierte Leserin durchaus, ob das in diesem Land und in diesen Betrieben System ist, ob es sich dabei um kriminelle Energie einzelner weniger handelt, ob es sich um ein Ver­sagen von Aufsichtsbehörden handelt oder ob das ein unglückliches Zusammentreffen aller vorher genannten Umstände ist. – Das alles wird im Unterausschuss ab Freitag zu hinterfragen sein, und wir werden dann hoffentlich auch entsprechende Antworten und somit auch ausreichende Aufklärung bekommen.

Die Frage, die hinter der heutigen Debatte steht, ist allerdings, wie wir als Abgeordnete zu relevanten Informationen kommen.

Welche Informationen bekommen wir, um auch die richtigen Fragen stellen zu können? Das Interpellationsrecht als eines der essenziellsten und wichtigsten Rechte für uns als Abgeordnete umfasst nicht die Aufsichtsratsprotokolle der ausgelagerten Betriebe, da­her wird es um die Frage gehen, ob, und wenn ja wie, das Interpellationsrecht ausge­weitet werden kann.

Da bin ich wieder bei Kollegin Meinl-Reisinger, die von Verantwortung gesprochen hat: Die Verantwortung beziehungsweise auch die Verantwortungsketten müssen so klar


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