Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 233

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der bei einer paramilitärischen Einheit oder bei einer Terrororganisation im Ausland militärisch mittut, liegt wohl auf der Hand, Herr Kollege Pilz.

Aber es ist bemerkenswert. Ich glaube, die Nervosität bei Ihrer Rede kann nur so ge­meint sein, von den eigenen Dingen hier abzulenken. Herr Kollege Pilz, wir hatten im Ausschuss eine wirklich interessante Debatte. Die Grünen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, und ich möchte, meine Damen und Herren, sehr gerne einen Teil daraus zitieren.

Es ist wirklich bemerkenswert, dass die Grünen vorschlagen, in dieser Frage eine Dif­ferenzierung vorzunehmen, nämlich zwischen guten und bösen Foreign Fighters zu un­terscheiden. Es ist wirklich bemerkenswert, dass dieser Vorschlag von den Grünen kommt. Im Antrag der Abgeordneten Korun, Kolleginnen und Kollegen, heißt es näm­lich in der Begründung – und das ist wirklich interessant, ich zitiere –:

So wäre es zum Beispiel möglich, dass kurdische ÖsterreicherInnen nach Syrien oder in den Irak reisen, um ihren Verwandten und FreundInnen gegen die Massaker und Angriffe der IS zur Seite zu stehen. Sie würden nach der vorgesehenen Regelung au­tomatisch die Staatsbürgerschaft verlieren. Die kurdischen VerteidigerInnen sind aber praktisch Verbündete gegen die Terrormilizen. Hier sollte eine differenzierte Betrach­tung stattfinden können, zumal ÖsterreicherInnen zum Beispiel im Spanienkrieg 1936 mit internationalen Brigaden gegen Franco und gegen den Faschismus kämpften. – Zi­tatende. (Abg. Kickl: Na ja, dann!)

Es ist wirklich bemerkenswert, dass Sie im Jahr 2014 Aktionen aus dem Jahr 1936 her­nehmen. Damals war weit und breit auch von Neutralität des österreichischen Staates überhaupt keine Rede.

Es ist bemerkenswert, dass Sie die Meinung vertreten, dass wir Foreign Fighters, die für einen – unter Anführungszeichen – „guten“ Zweck ins Ausland gehen, um dort mit­zukämpfen, anders behandeln sollen als etwa jene, die an Terrormilizaktionen teilneh­men. Das ist eine interessante Position der Grünen Partei hier im Haus, und ich glau­be, die Menschen können sich ein sehr gutes Bild von Ihrer Ernsthaftigkeit in dieser Debatte machen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

21.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Hagen zu Wort ge­meldet. Ich stelle Ihnen 4 Minuten Redezeit ein. – Bitte.

 


21.05.00

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Vorweg: Dem Symbole-Gesetz werden wir zustimmen. Das ist zwar nur symbolisch, es wird sich nicht Wunder was ändern; ich glaube nicht, dass sich da­durch jemand abschrecken lässt. Aber es ist in Ordnung, da kann man zustimmen.

Jetzt möchte ich aber auf das Konkrete eingehen, nämlich auf etwas, das hier schon heiß von meinen Vorrednern diskutiert worden ist. Und zwar geht es mir um die Grenz­kontrollen, die hier angesprochen worden sind. Ich möchte erklären, warum wir diesem Gesetzesteil nicht zustimmen können.

Das hängt damit zusammen, dass es einfach nicht vollziehbar ist, meine Damen und Herren. Ich bin ja Exekutivbeamter, ich kenne mich ein wenig in der Materie aus. Heute haben wir Schengen. Schengen heißt, dass man nicht direkt an der Grenze kontrol­lieren darf, sondern erst einige Hundert Meter weiter im Hinterland, also schon in ge­wissem Abstand zum Grenzübergang.

In diesem Gesetz steht, dass jemand, der unter 18 Jahre alt ist, und beim Grenzüber­tritt zum Beispiel in die Schweiz hinübergeht, eine Ausreiseerklärung der Eltern dabei-


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