Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 234

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haben muss. Aber in Zeiten, wo wir wissen, wer aller die Unterschrift seiner Eltern fälscht, wenn er auf eine Schularbeit einen Fleck geschrieben hat oder was auch im­mer, glauben Sie doch nicht im Ernst, dass das für einen Exekutivbeamten vollziehbar ist!

Erstens darf er gar nicht an der Grenze direkt stehen, zweitens kann der Bursche im Hinterland sagen, er will gar nicht über die Grenze, sondern will er nur an den Rhein hi­nunter spazieren gehen. Das ist also nicht vollziehbar.

Es gibt noch einen Grund, warum wir nicht dafür sein können: die Staatsbürgerschaft. Es wurde jetzt angesprochen. Jetzt ist Kollege Pilz schon wieder abgerauscht. (Abg. Kickl: Da ist er!) – Doch da. Wir haben im Ausschuss schon darüber diskutiert. Ich fin­de das etwas gewagt, was Kollege Pilz dazu sagt.

Seien wir ehrlich, wer die Staatsbürgerschaft hat, bekommt alle Sozialleistungen und hat das Wahlrecht. Meine Damen und Herren, Kollege Amon hat das schon richtig an­gesprochen: Wenn jemandem, der bei einer fremden Militärmacht dient, die Staatsbür­gerschaft entzogen wird, dann gehört sie jemandem, der bei einer terroristischen Armee im Ausland dient, selbstverständlich entzogen; und wenn jemand bei irgendwel­chen Kampfhandlungen im Ausland mitmacht, ebenfalls. Denn die Österreicher sind nicht im Krieg, meine Damen und Herren. Wir sind kein NATO-Mitglied, wir sind nicht im Außeneinsatz. Also ist das ganz, ganz klar.

Ich möchte sogar noch weitergehen als diese Regierungsvorlage, und deswegen wer­de ich dem meine Zustimmung nicht geben. Mir geht es darum, dass wirklich jedem die Staatsbürgerschaft entzogen wird, ob er jetzt eine Doppelstaatsbürgerschaft hat oder nicht. Und wenn er staatenlos ist, dann hat er diese Staatsbürgerrechte nicht mehr, meine Damen und Herren, und das soll ein abschreckendes Beispiel sein. Ich glaube, das muss man schon so sehen – Herr Kollege Pilz, da gehen unsere Meinungen kom­plett auseinander –, dass man das nicht belohnen kann.

Deswegen ist diese Gesetzesvorlage abzulehnen. – Danke. (Beifall beim Team Stro­nach.)

21.08


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Pendl zu Wort gemel­det. Ich erteile es ihm.

 


21.08.17

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze: Es wurde schon einiges gesagt. Es ist teilweise richtig, aber nicht immer richtig. Aber lassen Sie mich eingangs Folgendes klar feststellen: Wer in diesem Saale auf diese Republik, auf unsere Verfassung und unsere Rechtsbestände angelobt worden ist, braucht eigentlich nicht darüber zu disku­tieren, ob er sich nach unserer Verfassung oder nach unseren Gesetzen zu richten hat oder nicht. – Punkt.

Daher fehlt mir jedes Verständnis. Ich habe immer gesagt, ganz offen und ehrlich: Ge­walt legitimiert nicht Gewalt, und ein Zweierlei bei Kriegsspielerei und Kämpferei kann es nicht geben. So einfach ist diese Sache zu beurteilen.

Ich glaube, jeder hat sich nach unserem Rechtsbestand, nach unseren Grundwerten und unserer Bundesverfassung zu richten. Stellt er sich außerhalb dieses Bogens, dann hat er eben die Verantwortung zu tragen, und die Gesellschaft, wenn Sie es so wollen, der Staat, hat darauf zu reagieren.

Ich verstehe zwar, dass man vielleicht international, aber auch national darüber disku­tieren kann, was man denn bei gewissen Entwicklungen verbessern kann, überhaupt keine Frage.

 


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