Institutionen wie die IFIs finanziert werden, und es macht daher Sinn, sowohl die bilaterale als auch die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit dementsprechend zu dotieren.
Wir hatten erfreulicherweise vor ein paar Wochen auch die Gelegenheit – danke noch einmal auch fürs Einfädeln! (in Richtung Bundesminister Schelling) –, mit dem stellvertretenden Direktor der Weltbank-Gruppe zu diskutieren, Informationen zu bekommen, was da genau läuft, und uns auch zu erkundigen, was mit unseren Beiträgen passiert. Ich freue mich auch darüber, dass jetzt in der Novelle der § 3 wieder vorhanden ist, der die regelmäßige Information über die Arbeit der IFIs an den Nationalrat beinhaltet. Meiner Meinung nach ist es auch im Sinne von Ownership – nicht nur für Entwicklungsländer, sondern auch für Österreich! – wichtig, zu wissen, was wir tun und was mit unserem Geld passiert.
Abschließend ein Appell: Wir sollten in Bezug auf die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit wirklich dem Beispiel der multilateralen folgen: Erstens müssen wir tatsächlich einmal die Verpflichtungen, die wir haben, erfüllen – auch in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Zweitens brauchen wir einen gesetzlich abgesicherten Budgetpfad, wie wir die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit in den künftigen Jahren steigern wollen – und wir müssen sie steigern, auch um unserer moralischen und internationalen Verantwortung nachzukommen! Zum Dritten würde ich mir wünschen, dass sowohl die bilaterale als auch die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit von einem breiten Konsens getragen und von möglichst vielen Parteien unterstützt werden.
Im Fall der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit danke ich für die breite Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.13
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.
11.13
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ohne Entwicklungszusammenarbeit keine stabile, friedliche Welt, aber ohne finanzielle Unterstützung auch keine Entwicklungszusammenarbeit. Das eine schließt das andere nicht aus, sondern ergänzt sich. Dafür muss die Bundesregierung einstehen, und dafür ist auch der Finanzminister verantwortlich.
Man könnte sich fragen, was eigentlich der Finanzminister mit der Entwicklungspolitik zu tun hat, wo es doch eh einen Entwicklungsminister in der Person des Sebastian Kurz gibt? – Die Antwort ist klarerweise die, dass es neben einer Gesamtstrategie für die Entwicklungszusammenarbeit natürlich auch die finanziellen Beiträge dafür geben muss. Das hängt mit all dem zusammen, was internationale Solidarität anbelangt, was Verantwortung anbelangt, was die Verpflichtung anbelangt, Menschen zu unterstützen, damit sie ihr Leben dort, wo sie zu Hause sind und wo ihre Familien sind, tatsächlich auch leben können.
Es ist zweifelsfrei so, dass die Entwicklungszusammenarbeit in den letzten Jahren sträflichst vernachlässigt wurde. Wir haben keine 100 Millionen € – leider, Herr Kollege Kassegger! –, sondern ab dem 1. Jänner 2015 tatsächlich nur mehr 65 Millionen € für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit wurde auf nunmehr 80 Millionen € gekürzt. Wir sind Schlusslicht in der Europäischen Union – als eines der reichsten Länder der Europäischen Union –, und das sollte uns zu denken geben. Wir sollten uns fragen, wie es denn um die internationale Solidarität steht. Wir sollten uns fragen: Was ist denn tatsächlich mit den Menschen auf dieser Welt, denen es einfach so schlecht geht? (Beifall bei den Grünen.)
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